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Kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter: 0341 9899 4748 oder via Mail: sales@lecturio.de

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Qualifizierungschancengesetz: Chancen für die betriebliche Weiterbildung

Qualifizierungschancengesetz: Chancen für die betriebliche Weiterbildung

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein entscheidender Schritt zur Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern in Zeiten des digitalen Wandels. Es ermöglicht Unternehmen, ihre Mitarbeiter gezielt weiterzubilden, um sich den Herausforderungen der Digitalisierung zu stellen und wettbewerbsfähig zu bleiben. Doch wie können Unternehmen diese Fördermöglichkeiten optimal nutzen, und was sollten sie bei der Umsetzung beachten?
Qualifizierungschancengesetz
Lecturio Redaktion

·

16.10.2024

Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden und sichern Sie den Erfolg und die Innovationsfähigkeit Ihres Unternehmens

Das Qualifizierungschancengesetz im Überblick

Ziele des Gesetzes

Das QCG wurde mit dem klaren Ziel eingeführt, die Weiterbildung von Beschäftigten in Deutschland zu stärken und zu fördern. Es reagiert auf die Herausforderungen des digitalen und strukturellen Wandels in der Arbeitswelt und verfolgt dabei mehrere eng miteinander verwobene Ziele.

Zum einen soll es die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken, indem es die Weiterbildung von Mitarbeitenden fördert und so sicherstellt, dass Betriebe über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um im globalen Wettbewerb zu bestehen. Gleichzeitig zielt das QCG darauf ab, die langfristige Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmenden zu verbessern. Durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen sollen sie in die Lage versetzt werden, mit den sich wandelnden Anforderungen Schritt zu halten und ihre beruflichen Perspektiven zu erweitern. Ein weiteres wichtiges Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitslosigkeit vorzubeugen, indem es frühzeitige Weiterbildung ermöglicht und fördert. Nicht zuletzt soll das QCG auch einen Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels leisten, indem es die Qualifizierung und Weiterentwicklung des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials unterstützt.

Wer kann gefördert werden?

Das QCG richtet sich an eine breite Zielgruppe und ist nicht auf bestimmte Branchen oder Unternehmensgrößen beschränkt. Förderfähig sind:

  1. Beschäftigte unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
  2. Arbeitnehmer in Unternehmen, die vom Strukturwandel betroffen sind
  3. Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können
  4. Un- und Angelernte sowie Geringqualifizierte

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Die Weiterbildung geht über arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinaus
  • Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden
  • Der Bildungsträger und die Maßnahme sind für die Förderung zugelassen
  • Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kompetenzen werden vermittelt

Fördermöglichkeiten und -umfang

Das QCG bietet verschiedene Fördermöglichkeiten, deren Umfang von der Unternehmensgröße und den Charakteristika der Beschäftigten abhängt:

Übernahme von WeiterbildungskostenKleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte): bis zu 100%
Kleine und mittlere Unternehmen: bis zu 50%
Große Unternehmen (über 2.500 Beschäftigte): bis zu 15%
Zuschüsse zum ArbeitsentgeltGestaffelt nach Unternehmensgröße von 25% bis 75%
Erhöhte Zuschüsse für Beschäftigte ab 45 Jahren oder Schwerbehinderte
Besondere Förderung für GeringqualifizierteMöglichkeit des Nachholens eines Berufsabschlusses
Höhere Fördersätze unabhängig von der Unternehmensgröße
QualifizierungsgeldNeue Leistung für Beschäftigte in Unternehmen im Strukturwandel
Ersetzt bis zu 60% (mit Kind 67%) des Nettoentgelts während der Weiterbildung

Abstufung der Förderung nach Unternehmensgröße

Die Förderung durch das QCG ist bewusst so gestaltet, dass kleinere Unternehmen stärker profitieren. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass gerade KMUs oft über geringere finanzielle Ressourcen für Weiterbildungen verfügen. Die Abstufung soll einen Anreiz schaffen, dass auch kleinere Betriebe in die Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden investieren.

Besondere Förderkonditionen gelten zudem für:

  • Beschäftigte ab 45 Jahren
  • Schwerbehinderte Menschen
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss

Für diese Gruppen können die Fördersätze sowohl bei den Lehrgangskosten als auch beim Arbeitsentgeltzuschuss erhöht werden, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Prozess der Antragstellung und Durchführung

Der Prozess der Antragstellung und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, ist jedoch mit der richtigen Unterstützung gut zu bewältigen. Üblicherweise beginnt der Prozess mit einer Beratung durch die örtliche Agentur für Arbeit, die Unternehmen über Fördermöglichkeiten informiert und bei der Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs unterstützt. Anschließend geht es an die Auswahl eines geeigneten Bildungsträgers und der passenden Weiterbildungsmaßnahme. Nach der Antragstellung und Bewilligung durch die Arbeitsagentur folgt die eigentliche Durchführung der Weiterbildung, die mit entsprechenden Nachweisen zu dokumentieren ist.

Angesichts der Vielzahl an Details und möglichen Fallstricken im Antragsverfahren empfiehlt es sich jedoch für viele Unternehmen, sich von erfahrenen Anbietern beraten und durch den Prozess begleiten zu lassen. So können Unternehmen von der ersten Bedarfsanalyse über die Antragsstellung bis hin zur erfolgreichen Durchführung und Dokumentation der Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt werden. Dies entlastet Unternehmen erheblich und erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Förderung und Umsetzung der Weiterbildungsziele. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner können sich Unternehmen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, während sie gleichzeitig sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden von hochwertigen, geförderten Weiterbildungsmaßnahmen profitieren.

E-Learning als effektive Weiterbildungsmethode

Definition und Formen des E-Learnings

E-Learning bezeichnet Lernprozesse, die durch elektronische oder digitale Medien unterstützt werden. Dieses moderne Bildungskonzept umfasst ein breites Spektrum verschiedener Formate, die den unterschiedlichen Bedürfnissen und Lernstilen der Teilnehmer entgegenkommen. Zu den gängigen E-Learning-Methoden zählen interaktive Selbstlernkurse, die es den Lernenden ermöglichen, im eigenen Tempo und nach individuellem Zeitplan zu arbeiten.

Ergänzend dazu bieten Webinare als Live-Online-Seminare die Möglichkeit zur direkten Interaktion zwischen Dozierenden und Teilnehmenden, was den Austausch und die Klärung von Fragen in Echtzeit fördert. Die zunehmende Verbreitung mobiler Endgeräte hat zudem das Mobile Learning populär gemacht, bei dem Lerninhalte flexibel und ortsunabhängig auf Smartphones oder Tablets genutzt werden können.

Vorteile von E-Learning für Unternehmen

  1. Flexibilität und Skalierbarkeit: Lernende können unabhängig von Zeit und Ort auf die Inhalte zugreifen. So lassen sich viele Mitarbeitenden gleichzeitig schulen, und Inhalte lassen sich leicht anpassen und aktualisieren.
  2. Kosteneffizienz: E-Learning reduziert Reise- und Unterbringungskosten und minimiert den Arbeitsausfall durch flexible Lernzeiten. Außerdem können einmal erstellte Inhalte mehrfach genutzt werden.
  3. Individualisierbarkeit: Die Lerninhalte können an verschiedene Lerngeschwindigkeiten und -stile angepasst werden. Zudem ermöglicht die Integration adaptiver Lernmethoden, personalisierte Lernpfade zu erstellen.
  4. Messbarkeit des Lernerfolgs: E-Learning bietet detaillierte Tracking-Möglichkeiten des Lernfortschritts und erleichtert die Durchführung von Wissenstests und Evaluationen. Dies ermöglicht eine datenbasierte Optimierung der Inhalte und Methoden.

Kombination von QCG-Förderung und E-Learning

Förderfähigkeit von E-Learning-Maßnahmen

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) schließt E-Learning-Maßnahmen grundsätzlich nicht von der Förderung aus. Allerdings müssen einige wichtige Aspekte beachtet werden:

  • Die E-Learning-Kurse müssen, wie alle geförderten Weiterbildungen, mehr als 120 Unterrichtsstunden umfassen.
  • Der Bildungsträger und die Maßnahme selbst müssen für die Förderung zugelassen sein.
  • Es muss ein klar strukturiertes Lernkonzept vorliegen, das Lernziele, -inhalte und -methoden definiert.
  • Die Teilnahme und der Lernfortschritt müssen nachweisbar und überprüfbar sein

Beispiele erfolgreicher Umsetzungen

Lecturio hat sich als idealer Partner für Unternehmen erwiesen, die die Fördermöglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) in Verbindung mit E-Learning optimal nutzen möchten. Als ein führender Anbieter im E-Learning-Bereich bietet Lecturio hochwertige, von Expert*innen erstellte Kurse an, die auf die Bedürfnisse moderner Weiterbildung ausgerichtet sind. Die Plattform zeichnet sich durch ihre Zugänglichkeit auf verschiedenen Endgeräten und ihre Flexibilität aus, wodurch Lernen jederzeit und überall möglich ist.

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen werden maßgeschneiderte Lösungen angeboten, die individuelle Weiterbildungsanforderungen erfüllen und effizient umgesetzt werden können. Mit umfangreichen Kursinhalten, zertifizierter Qualität und detaillierten Tracking-Optionen des Lernfortschritts stellt Lecturio sicher, dass Weiterbildungsmaßnahmen förderfähig sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies ermöglicht Unternehmen eine zielgerichtete, geförderte Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen.

Tipps zur optimalen Nutzung der Fördermöglichkeiten mit E-Learning

  1. Umfängliche Planung: Analysieren Sie den Weiterbildungsbedarf und entwickeln Sie ein Gesamtkonzept, das E-Learning mit anderen Lernformaten kombiniert, um die Lernziele effektiv zu erreichen.
  2. Qualität sicherstellen: Wählen Sie bewährte E-Learning-Anbieter und achten Sie auf interaktive, motivierende Lerninhalte, die ansprechend und praxisnah gestaltet sind.
  3. Lernbegleitung einplanen: Schulen Sie Führungskräfte als Lernbegleiter und schaffen Sie Lernräume, um den Austausch zwischen den Mitarbeitenden zu fördern und eine aktive Lernkultur zu unterstützen.
  4. Technische Voraussetzungen schaffen: Stellen Sie sicher, dass alle Teilnehmenden Zugang zu geeigneter Hardware und Software haben, und bieten Sie technischen Support, um reibungslose Lernprozesse zu gewährleisten.
  5. Evaluation und Anpassung: Nutzen Sie Daten aus der E-Learning-Plattform, um den Lernfortschritt zu messen und das Programm kontinuierlich zu verbessern.
  6. Fördermöglichkeiten voll ausschöpfen: Informieren Sie sich über die QCG-Förderung und arbeiten Sie eng mit der Arbeitsagentur zusammen, um alle verfügbaren Fördermittel optimal zu nutzen.

Die Kombination von QCG-Förderung und E-Learning bietet Unternehmen die Chance, zukunftsorientierte Weiterbildungskonzepte kostengünstig und effektiv umzusetzen. Durch die geschickte Nutzung digitaler Lernformate können Unternehmen ihre Mitarbeitenden flexibel und bedarfsgerecht qualifizieren und gleichzeitig von den finanziellen Vorteilen der QCG-Förderung profitieren. Mit sorgfältiger Planung und Umsetzung kann diese Kombination zu einem wichtigen Baustein in der Bewältigung des digitalen Wandels und der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit werden.

Fazit

Das Qualifizierungschancengesetz in Verbindung mit modernen E-Learning-Methoden eröffnet Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, ihre Belegschaft zukunftsorientiert weiterzubilden. In diesem Kontext hat sich Lecturio als führender Anbieter von E-Learning-Lösungen etabliert. Mit seinem umfangreichen und qualitativ hochwertigen Kursangebot, das speziell auf die Anforderungen des Qualifizierungschancengesetzes zugeschnitten ist, bietet Lecturio Unternehmen die ideale Plattform, um die Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Die Kombination aus expertenerstellten Inhalten, flexiblen Lernmöglichkeiten und nachweisbaren Lernfortschritten macht Lecturio zu einem wertvollen Partner für Unternehmen, die in die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden investieren möchten.

Quellen und weiterführende Links

  • Informationsseite zum Qualifizierungschancengesetz via arbeitsagentur.de
  • Überblick über das Qualifizierungschancengesetz via bmas.de
  • Umfassende Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten via mein-now.de

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