Es müsste noch eine Kleinigkeit fertig gemacht werden, hat der Chef gesagt. Eine Kleinigkeit, die erst dann zur Bearbeitung verfügbar ist, wenn die eigentliche Arbeitszeit bereits deutlich überschritten ist. Wieder einmal. Seufzend hat die Mitarbeiterin ihren Ärger geschluckt, und gedacht: Toll. Aber gut, es muss eben noch fertig werden.
Jetzt sitzt sie am späten Freitagabend da, und stellt fest: Die Kleinigkeit ist etwa viermal so umfangreich wie gedacht. So mutig wie wütend marschiert sie zu ihrem Vorgesetzten und sagt: „Es geht nicht, dass Sie andauernd über meine Freizeit verfügen, wie es Ihnen gefällt!“ Der Chef runzelt die Stirn und entgegnet: „Ich bin schließlich auch noch hier!“
Das ist doch normal
Nirgendwo in Europa weichen die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit und die tatsächliche Arbeitszeit so stark voneinander ab wie in Deutschland. EU-Sozialkommissar László Andor erklärte nach einer entsprechenden Untersuchung gegenüber Die Welt: Die tarifliche Vereinbarung sieht durchschnittlich 37,7 Stunden Wochenarbeitszeit vor, faktisch geleistet werden jedoch 40,5 Stunden pro Woche.
Auch der Gehaltsmonitor 2015 von Gehalt.de und eine Befragung der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) im August 2014 kamen zu dem Schluss, dass zwei Drittel der Beschäftigten länger als vereinbart arbeiten. Selbstverständlich sollen Mitarbeitende auf Wunsch der Chefs außerdem auch nach Feierabend für Anliegen Ihres Arbeitgebers ansprechbar sein.
Mehr als 40 Prozent aller Angestellten arbeiten täglich eine Stunde länger, 16 Prozent sogar zwei. Vier Prozent gaben im Gehaltsmonitor sogar an, dass sie eine 65-Stunden-Woche haben. Bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden Überstunden auch nicht überall. Jeder Fünfte Arbeitnehmer fühlte sich durch die Erwartungen seines Arbeitgebers belastet. Das ist angesichts der Zahlen auch nicht verwunderlich.
Darf die Führungskraft das verlangen?
Wenn alle länger bleiben, kann ich trotzdem pünktlich gehen? Darf ich meine persönlichen Bedürfnisse über die Erfordernisse im Unternehmen stellen? Dürfen Chefs erwarten, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die regulären acht Stunden täglich hinaus arbeiten?
Ja und Nein. Das Arbeitsrecht hat hierfür klare Regeln aufgestellt.
Der Arbeitsvertrag enthält die vereinbarte Wochenarbeitszeit. In aller Regel umfasst diese maximal 40 Stunden, denn so hat es auch der Gesetzgeber verfügt: Als ganz normaler Arbeitnehmer sind acht Stunden pro Werktag die maximale Arbeitszeit. Vorgesetzte dürfen zwar verlangen, dass Mitarbeitende bis zu zehn Stunden täglich arbeiten, allerdings nur dann, wenn auf das Halbjahr gerechnet trotzdem nicht mehr als durchschnittlich acht Stunden pro Tag zusammen kommen.
Es steht Arbeitnehmern also zu, die über die acht regulären Stunden hinaus am Arbeitsplatz verbrachte Zeit an anderer Stelle wieder durch Freizeit auszugleichen – und dazu ist es ihr gutes Recht, freie Tage zu nehmen, früher zu gehen oder später zu kommen. Manche Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten jedoch besondere Regelungen, und bei sehr gut bezahlten Stellen sind Überstunden quasi „inklusive“.
Droht ein Schaden, wenn der Arbeitnehmer nach acht Stunden in den Feierabend geht – beispielsweise, wenn Waren dadurch verderben oder ein Arbeitsergebnis insgesamt gefährdet würde, oder da, wo Menschen gepflegt, erzogen oder betreut werden müssen – ist der Mitarbeitende verpflichtet, über die acht Stunden hinaus zu arbeiten. Gerade in der Gastronomie, der Landwirtschaft und im sozialen Bereich gelten vielfältige Ausnahmen. Für alle anderen gilt aber:
Überstunden können nur dann verlangt werden, wenn der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit hat, den Schaden abzuwenden, und er nichts für die Situation kann. Dennoch darf auch dann niemand im Halbjahr durchschnittlich mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten.
Überstunden sind übrigens nur dann Überstunden, wenn sie vom Betrieb angeordnet oder stillschweigend geduldet werden, beziehungsweise unbedingt nötig sind, damit der Arbeitnehmer seine Pflichtaufgaben erfüllen kann. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber die geleistete Über-Arbeitszeit auch vergüten.
Der Arbeitsrechtsanwalt Ulf Weigelt empfiehlt deshalb, dass Arbeitnehmer protokollieren, was sie während der Überstunden bearbeitet haben, sowie die Führungskraft darüber informieren, dass und wann sie Überstunden leisten und geleistet haben. So können sie ihre Ansprüche gegebenenfalls belegen.
Muss man da mitmachen?
Arbeitgeber, die die Regelungen zum Arbeitsschutz verletzen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, und riskieren Bußgelder. Kommt es zu schweren vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen, droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Dennoch ist es in vielen Unternehmen gang und gäbe, dass Überstunden geleistet werden, auch unbezahlt, auch über ein tragbares Maß hinaus. Das bleibt in aller Regel nicht ohne Folgen für die Gesundheit und Motivation der Arbeitnehmer. Ob man sich also in einem Unternehmen wohl fühlt, das so verfährt, ist die eine Frage.
Die andere lautet:
Was tun?
Vielleicht gibt es Kollegen, denen es gelingt, den Arbeitsplatz einigermaßen rechtzeitig zu verlassen. Mit diesen zu paktieren und sich abzuschauen, auf welche Weise sie entsprechende Konflikte lösen, kann eine Möglichkeit sein. Gibt es Teamleiter, die auf die Einhaltung der Arbeitszeit achten? Vielleicht kann ein Wechsel in deren Team in Frage kommen.
Außerdem ist auch der Betriebsrat jedes Unternehmens dazu verpflichtet, auf die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen zu achten. Zunächst können betroffene Arbeitnehmer also hier nach Unterstützung suchen. Darüber hinaus kann ein Gespräch mit den Vorgesetzten mit Verweis auf §3 und §14 des Arbeitszeitgesetzes angebracht sein.
Hinweise an die Gewerbeaufsicht oder die Staatsanwaltschaft wären mögliche Optionen, die für den Arbeitgeber aber möglicherweise gravierende Konsequenzen nach sich zögen. Ratsam wäre hier, sich zeitgleich um eine neue Stelle in einem Unternehmen zu bemühen, dem Gesundheit und Wohlergehen seiner Mitarbeitenden auch tatsächlich wichtig ist – und nicht nur in der Stellenanzeige.
Quellen
Deutsche sind Überstunden-Meister via mdr
Zwei von drei Arbeitnehmern machen Überstunden via karriere spiegel
So schicken Sie Ihren Chef ins Gefängnis via karriere spiegel
Karrieristen sind eine Last für alle via karriere spiegel
Alle schuften bei uns bis zum Umfallen. Muss ich mitmachen? via karriere spiegel
Muss der Chef die Überstunden bezahlen? via zeit online
Überstunden, Mehrarbeit via Kanzlei Hensche