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am Donnerstag, den 05.09.2024 | 10:00–11:00 Uhr
Lecturio auf der LEARNTEC 2024

vom 04.06. – 06.06.2024 | Halle 1 | Stand D55 | Messe Karlsruhe

auf Lecturio Online-Kurspakete für Ihr Unternehmen. (Gültig bis 31.12.2022)

Kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter: 0341 9899 4748 oder via Mail: sales@lecturio.de

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Zuwendungen, Geschenke, Sponsoring: Was darf ich annehmen?

Zuwendungen, Geschenke, Sponsoring: Was darf ich annehmen?

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Im Berufsleben können Sie jedoch in erhebliche Schwierigkeiten geraten, wenn Sie Geschenke von Geschäftspartner*innen annehmen. Auch Sponsoring kann für Unternehmen schnell zu einem Problem werden. Aber wo genau liegen die Grenzen, was Zuwendungen, Geschenke und Sponsoring anbelangt? Und wie können Sie Ihre Mitarbeitenden schulen, damit sie sich richtig verhalten und die Trennlinie zwischen Aufmerksamkeit und Bestechungsversuch nicht überschreiten?
zuwendungen
Lecturio Redaktion

·

27.11.2023

Inhalt

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Compliance-Schäden – einfach, umfassend und effektiv.

Verunsicherung durch gesetzliche Grauzone

Ein einfacher Blumenstrauß, Karten für ein Fußballspiel, eine Reise in die Karibik – ab wann werden Geschenke von Geschäftspartner*innen zu einem Problem?

Es gibt aus gesetzlicher Sicht keine klare Grenze, wann aus einer kleinen Aufmerksamkeit ein Versuch zur Bestechung wird. Daraus entsteht Verunsicherung bei Arbeitnehmenden, wann sie diese Grenze überschreiten: Ist etwa schon eine Schachtel Pralinen bedenklich?

Das Bundeslagebild 2022 des Bundeskriminalamtes zeigt, dass neben Geld vor allem Sachzuwendungen und sonstige monetäre Vorteile, also Darlehen oder Rabatte, die häufigsten Vorteilsarten sind, die Mitarbeitende von Geschäftspartner*innen entgegennehmen. Vorteilsarten bedeuten in diesem Zusammenhang, dass Mitarbeitende Geschenke oder Privilegien von Geschäftspartner*innen erhalten.

Die verschiedenen Vorteilsarten, die Geschäftspartner*innen gewähren, sind dabei unterschiedlich leicht als Bestechungsversuch erkennbar. Bei einer Geldzahlung ist die Sache in vielen Fällen ziemlich eindeutig: Jemand möchte Sie mit Geld bestechen.

Oftmals ist die Zahlung von Geld im wirtschaftlichen Rahmen jedoch auch legitim, zum Beispiel wenn man Geld an ein gemeinnütziges Unternehmen spendet. Auch in diesem vermeintlich eindeutigen Bestechungsversuch müssen also Unterschiede gemacht werden.

Bei einem Geschenk oder einer Einladung zu einem Abendessen ist die Sache ebenfalls nicht immer klar, da diese Zuwendungen unterschiedlich hoch ausfallen können.

Offensichtlich ist für betroffenen Mitarbeitende nur schwer möglich, die Trennlinie zwischen einer netten Geste des Geschäftspartners und dem Versuch zur Beeinflussung zu definieren.

Laut BKA Bundeslagebild 2022 (Korruption) sind die am häufigsten registrierten Arten von Zuwendungen Bargeld, Bewirtung und Sachzuwendungen.

Arten der Vorteile auf Seite der Nehmenden 2022
Quelle: “BKA-Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2022 S.14”

Welche gesetzlichen Regelungen müssen Unternehmen beachten?

Es gibt keine gesetzliche Richtlinie für den Grenzfall, in der geregelt ist, wo die Trennlinie zwischen einer netten Aufmerksamkeit und dem Versuch der Bestechung oder des Betrugs verläuft.

So kann beispielsweise eine Einladung zu einem Fußballspiel vollkommen unproblematisch sein, wenn es keinen Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit gibt. Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn aufgrund dessen ein Auftrag abgeschlossen wird.

Die gesellschaftliche bzw. die berufliche Rolle ist wichtig, wenn es darum geht, ob Geschenke angenommen werden dürfen oder nicht. Amtstragende wie Richter*innen, Beamte, Notar*innen und Dienstkräfte der öffentlichen Verwaltung dürfen laut § 331 ff. StGB überhaupt keine Zuwendungen annehmen.

Da kein gesetzlicher Schwellenwert für Zuwendungen an Richter*innen oder Beamte existiert, sollte hier besondere Vorsicht gelten. Selbst eine gut gemeinte Einladung zum Kaffee könnte so problematisch werden. In der Regel ist es daher ratsam Zuwendungen an Amtstragende komplett zu unterlassen

Andere Berufsgruppen hingegen haben etwas mehr Spielraum, wenn es um Zuwendungen geht. Sie dürfen aber trotzdem keine Vorteile aufgrund eines Geschenkes gewähren.

Man spricht dann von einer Vorteilsgewährung, wenn der Vorteilsempfänger eine Leistung erhält, auf die er keinen rechtlichen Anspruch hat und seine wirtschaftliche Lage dadurch objektiv verbessert wird.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Auftrag nur deshalb an ein Unternehmen vergeben wird, weil es zuvor Geschenke oder andere Zuwendungen verteilt hat. Die genauen Regelungen sind häufig im Arbeitsvertrag oder in speziellen Leitfäden des Unternehmens festgehalten.

Unternehmen können zum Beispiel sportliche oder kulturelle Veranstaltungen, Personen oder Projekte unterstützen. Man spricht hierbei von Sponsoring. Dies kann durch Geld, Sachmittel oder Know-How geschehen und wird von Unternehmen meist genutzt, um die mediale Aufmerksamkeit für sich zu nutzen.

Beim Sponsoring müssen Unternehmen einige Regeln beachten. So darf die Vergabe von Aufträgen nicht an Sponsoringverträge gebunden sein.

Zuwendungen und Sponsoring sind dann unbedenklich, wenn sie folgende Merkmale aufweisen:

  • Transparenz, Angemessenheit und Sozialadäquanz
  • Führen nicht zu einer Beeinflussung von Entscheidungen
  • Erfolgen nicht an Amtstragende
  • Entsprechen den Unternehmensregeln
  • Werden ordnungsgemäß versteuert

Konsequenzen bei der Verteilung und Annahme von erlaubten Zuwendungen

Die Konsequenzen, die Mitarbeitenden und Unternehmen drohen, wenn sie Zuwendungen unerlaubt annehmen oder verteilen, sind vielfältig. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn diese Handlungen gegen das Korruptionsgesetz verstoßen. Dann drohen harte Strafen für korrupte Unternehmen und deren Mitarbeitende.

Mögliche Konsequenzen, wenn Mitarbeitende Zuwendungen annehmen

Aus arbeitsrechtlicher Sicht droht Mitarbeitenden die fristlose Kündigung, wenn Sie bestechlich sind oder Geschäftspartner*innen bestochen haben.

Eine Kündigung aufgrund von Bestechlichkeit wirkt sich möglicherweise negativ auf die weitere berufliche Karriere aus. Wer möchte schon eine Mitarbeiterin beschäftigen, die sich bestechen lässt?

Zudem müssen Unternehmen mit Geldstrafen rechnen, wenn Mitarbeitende sich nicht an die Gesetze halten. Das bedeutet: Wenn Ihr Mitarbeiter sich rechtswidrig verhält, muss unter Umständen das ganze Unternehmen die Folgen dafür tragen.

Mögliche Strafrechtliche Konsequenzen, wenn Unternehmen Zuwendungen verteilen

Das Gesetz gegen internationale Bestechung (IntBestG) sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vor, wenn Mitglieder eines Gesetzgebungsorgans eines ausländischen Staates oder Mitglieder einer parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation bestochen werden.

Bei der Bestechung von Amtstragenden droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren. Schon der Versuch zur Bestechung ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

Doch nicht nur die strafrechtlichen Konsequenzen spielen hier eine Rolle. Der Vorwurf der Korruption wirft ein schlechtes Licht auf Unternehmen – das Image leidet. Verstärkt wird dieser Aspekt durch die negative Berichterstattung der Medien.

Dadurch sinkt auch das Vertrauen der Kundschaft, welches über einen langen Zeitraum aufgebaut wurde.

Wie lassen sich unerlaubte Zuwendungen verhindern?

Ein funktionierendes und gelebtes Compliance-System ist das wichtigste Instrument zur Prävention. Ihre Mitarbeitenden müssen die gesetzlichen und unternehmensinternen Regelungen kennen und für das Problem der Zuwendungen sensibilisiert werden.

Sie müssen erreichen, dass Ihre Mitarbeitenden sich bei jeglicher Form von Zuwendungen fragen: Darf ich dieses Geschenk annehmen oder verstoße ich damit gegen das Gesetz oder die Unternehmensregeln?

Leitlinien helfen Unsicherheiten im Umgang mit Zuwendungen abzubauen

Jedes Unternehmen sollte in einem Leitfaden möglichst konkret festlegen, welche Zuwendungen die Arbeitnehmenden annehmen dürfen und welche nicht. Dabei kann es helfen, wenn Sie konkrete Obergrenzen nennen. Der Leitfaden muss in jedem Fall deutlich machen, wann die erlaubte Kontaktpflege zu Geschäftspartner*innen zur Vorteilsnahme oder Bestechung wird.

Der Verband der TÜV e.V. beispielsweise hat einen solchen Leitfaden mit konkreten Compliance-Richtlinien für seine Mitarbeitenden erstellt. Dort ist klar festgelegt, welche Zuwendungen die Mitarbeiter annehmen dürfen: Geschenke dürfen einen Wert von 40 € nicht überschreiten, finanzielle Zuwendungen hingegen dürfen gar nicht angenommen werden.

Außerdem beinhaltet der Leitfaden detaillierte Regelungen für Einladungen zu Geschäftsessen oder Veranstaltungen.

Transparenz um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen

Ein weiterer Schritt, um unerlaubte Zuwendungen zu vermeiden, ist die Offenlegung ebendieser. Sie als Unternehmen müssen für Transparenz sorgen. Nur so können Sie Unsicherheiten beseitigen und infolgedessen auch Misstrauen umgehen, das zu Imagebelastungen führen kann.

Insbesondere Pharmaunternehmen bemühen sich in letzter Zeit darum, ihre Zuwendungen aufzudecken. Deshalb haben sich 55 große Pharmaunternehmen zum Verein “Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.” zusammengeschlossen.

Ein Verhaltenskodex soll dafür sorgen, dass Ärzte und Patientenorganisationen nicht auf illegale Art und Weise beeinflusst werden. Jede Missachtung dieser Verhaltensregeln wird öffentlich gemacht und sanktioniert.

Aufgabenrotation gegen alte Gewohnheiten

Wenn Gebende und Nehmende eine langjährige Geschäftsbeziehung haben, kann sich diese ungewollt in falsche Richtungen entwickeln. Aufgabenrotation kann dabei helfen, dass Geschäftspartner*innen nicht über Jahre hinweg zusammenarbeiten und zu möglichen korrupten Handlungen verleitet werden.

Wie können Mitarbeitende geschult werden?

Zuwendungen sind ein sensibles Thema. Ihre Mitarbeitenden müssen deshalb umfassend geschult werden, damit ihnen die Unsicherheit genommen werden kann.

Sie brauchen Transparenz sowie Anhaltspunkte, welche Zuwendungen legal sind und welche nicht. Außerdem müssen Sie Ihre Mitarbeitenden dahingehend schulen, ein Geschenk im Zweifelsfall lieber abzulehnen, wenn Unsicherheiten bestehen.

Auf diese Weise können Sie verhindern, dass Zuwendungen künftig zum Problem in Ihrem Unternehmen werden.

Schulungen müssen Ihren Mitarbeitenden das notwendige Fachwissen vermitteln und Klarheit schaffen. Um dies zu erreichen, haben Sie vor allem drei Möglichkeiten:

  • Sie schicken Ihre Mitarbeitenden zu externen Schulungen.
  • Sie halten In-House Schulungen ab – mit oder ohne externem Dienstleister.
  • Sie etablieren E-Learning Lösungen für Compliance-Schulungen. Entweder als reine E-Learning Lösung oder als Blended Learning Konzept kombiniert mit In-House Schulungen.

In externen Seminaren übernehmen Compliance-Experten die Schulung der Mitarbeitenden. Interne Schulungen hingegen können zum Beispiel vom Compliance-Manager des Unternehmens geleitet werden.

Bei solchen Präsenzveranstaltungen müssen Sie bedenken, dass sie einen hohen Kosten- und Organisationsaufwand erfordern. Insbesondere bei Unternehmen mit mehreren Standorten ist es schwierig, möglichst viele Mitarbeitende für eine Schulung zur gleichen Zeit an einem Ort zu versammeln.

E-Learning als Compliance-Instrument

Über E-Learning können Ihre Mitarbeiter flexibel und selbstständig lernen. So sind sie an keine festen Schulungszeiten oder -orte gebunden und lernen zu einem von ihnen gewählten Zeitpunkt. Gerade für mittelständische Unternehmen stellen Online-Kurse oftmals eine finanziell günstigere Alternative zu Präsenzveranstaltungen dar.

Video-Kurse sind dabei eine attraktive Lernmethode, um Wissen gezielt abzurufen zu können. Durch die Kombination von Bild und Ton werden verschiedene Sinne angesprochen.

Dazu sind die Kurse in Kapitel unterteilt, um schnell relevante Stellen finden zu können. Darüber hinaus kann durch Kontrollfragen überprüft werden, inwieweit der vermittelte Stoff von den Mitarbeitenden angenommen worden ist.

Firmen können auf diese Weise gerade bei einem so wichtigen Thema wie Compliance sichergehen, ihren Belehrungspflichten nachgekommen zu sein.

Compliance-Schulungen mit Lecturio

Lecturio bietet Compliance Schulungen mit hochqualitativen und praxisnahen Online-Video-Trainings. Sie erhalten Ihre eigene Online-Akademie und können Ihre Mitarbeitenden und Führungskräfte schnell und kosteneffizient in alle relevanten Compliance- und Sicherheitsregeln einweisen.

Für weniger als 10 € pro Mitarbeiter*in pro Jahr können Sie sich und Ihr Unternehmen enthaften und vor Compliance-Schäden bewahren.

Quellen

Die Lecturio-Redaktion

Unsere Artikel sind das Ergebnis gewissenhafter Arbeit unseres Redaktionsteams und entsprechender Fachautoren. Strenge Redaktionsvorgaben und ein effektives Qualitätsmanagement-System helfen dabei, die hohe Relevanz und Validität aller Inhalte zu sichern. 

Erfolgreiche Mitarbeiterschulung mit Video-Trainings

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eLearning Award 2023

Lecturio und die Exporo-Gruppe wurden für ihre digitale Compliance-Akademie mit dem eLearning Award 2023 ausgezeichnet.

eLearning Award 2019

Lecturio und die TÜV SÜD Akademie erhielten für den gemeinsam entwickelten Online-Kurs zur Vorbereitung auf den
Drohnenführerschein den eLearning Award 2019 in der Kategorie “Videotraining”.

Comenius-Award 2019

Comenius-Award 2019

Die Lecturio Business Flat erhielt 2019 das Comenius-EduMedia-Siegel, mit dem die Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien jährlich pädagogisch,  inhaltlich und gestalterisch
herausragende didaktische Multimediaprodukte auszeichnet.

IELA-Award 2022

Die International E-Learning Association, eine Gesellschaft für E-Learning Professionals und Begeisterte, verlieh der Lecturio Learning Cloud die Gold-Auszeichnung in der Kategorie “Learning Delivery Platform”.

Comenius-Award 2022

In der Kategorie “Lehr- und Lernmanagementsysteme” erhielt die Lecturio Learning Cloud die Comenius-EduMedia-Medaille. Verliehen wird der Preis von der Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien für pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch herausragende Bildungsmedien.

B2B Award 2020/2021

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat Lecturio zum Branchen-Champion unter den deutschen Online-Kurs-Plattformen gekürt. Beim Kundenservice belegt Lecturio den 1. Platz, bei der Kundenzufriedenheit den 2. Platz.

B2B Award 2022

Für herausragende Kundenzufriedenheit wurde Lecturio von der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) mit dem deutschen B2B-Award 2022 ausgezeichnet.
In der Rubrik Kundenservice deutscher Online-Kurs-Plattformen belegt Lecturio zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz.

Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.