Meist kommt das Thema der Gehaltsfrage am Ende des Vorstellungsgesprächs auf den Tisch. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Wurde bereits im Bewerbungsanschreiben eine Gehaltsvorstellung genannt, wird darauf Bezug genommen. Steht das Wunschgehalt des Bewerbers noch nirgends geschrieben, wird in der Regel danach gefragt.
Sowohl für die schriftliche Ausformulierung im Bewerbungsanschreiben als auch für das Bewerbungsgespräch gelten folgende Tipps:
- Der Gehaltswunsch sollte von Seiten des Bewerbers niemals unvermittelt in den Raum geworfen werden. Ein Bezug zu seinen zwei größten Qualifikationsmerkmalen ist hier ratsam, weil damit impliziert wird, dass der Bewerber gut qualifiziert ist und deshalb ein entsprechendes Gehalt fordert.
- Ein ungeschickter Bezug auf ein Vergleichsportal zeugt von der Einfallslosigkeit des Bewerbers. Da Stellenausschreibungen selten identisch sind und die Datenlage der Vergleichsportale oftmals ungewiss ist, wird ein solcher Verweis vom Arbeitgeber nicht gern gehört bzw. gelesen.
- Anzugeben ist – falls nicht explizit etwas anderes gefordert ist – das Brutto-Jahresgehalt. Um dieses errechnen zu können, sind Zusatzleistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Weiterbildungsmaßnahmen, vermögenswirksame Leistungen sowie zur Verfügung gestelltes Firmenequipment zu berücksichtigen.
5 Tipps zur Gesprächsführung
Prinzipiell gilt: Wer seinen Marktwert kennt und sich seiner Stärken und Schwächen bewusst ist, kann mit einem gewissen Maß an Selbstsicherheit in die Verhandlungen einsteigen. Um dem Schachern von Grund auf Einhalt zu gebieten, helfen die folgenden Tipps für eine erfolgreiche Gehaltsverhandlung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens:
1. Gehaltszusammensetzung
Künftige Arbeitnehmer*innen sollten sich zunächst erklären lassen, wie sich das Gehalt beim Wunschunternehmen grundsätzlich zusammensetzt. In einigen Branchen ergibt sich das Gehalt aus einem Fixum und einem provisionsabhängigen variablen Teil. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, ob das Unternehmen Weihnachts- und Urlaubsgeld zahlt oder welche zusätzlichen Vergünstigungen Mitarbeiter haben.
2. Sachliche Argumentation
Die Argumentation sollte auf jeden Fall sachlich sein. D.h., dass zu energische Geldforderungen genauso fehl am Platz sind wie demütige Bitten. Treffsichere Argumente wirken hier hundertmal besser, als wenn man von der viel zu kleinen Wohnung berichtet, die mit dem angemessenen Gehalt bald verlassen werden kann.
3. Vergleichswerte zu anderen Unternehmen
Wenn ein Arbeitnehmer zur Vorbereitung Unternehmen vergleicht, ist das legitim, doch im Gespräch gilt der Verweis auf andere potenzielle Arbeitgeber*innen als ein No-Go. Im Bewerbungsgespräch sollten die von der Firma gestellten Anforderungen als Maßstab angelegt und nicht die Vergleichswerte zu einem anderen Unternehmen ins Spiel gebracht werden.
4. Gehaltsspanne
Steht eine Gehaltsspanne zur Diskussion, darf das Gespräch nicht mit einem Feilschen wie auf dem Bazar enden. Während das Unternehmen in der Regel gut qualifizierte Mitarbeitende möchte, die keine Unsummen kosten, möchte der Bewerber oder die Bewerberin adäquat bezahlt werden. Im günstigsten Fall treffen sich die Gesprächsteilnehmenden in der Mitte.
Aber Achtung: Spürt der Personalreferent Leidensdruck bei seinem Gegenüber, hat er leichtes Spiel, denn dann wird er den Bewerber bis unter das Minimum drücken.
5. Höflichkeit
Wie bei jeder anderen Unterhaltung gilt auch hier, dass Höflichkeit geboten ist. Beide Seiten dürfen ihre Argumente vorbringen. Weit aufgerissene Augen in Anbetracht der Gehaltsvorstellung des Unternehmens oder gar ein abweisendes Kopfschütteln sind ein absolutes Tabu.
Ein gutes Gespräch gelingt, wenn Verständnis auf beiden Seiten besteht. Während das Unternehmen günstig „einkaufen“ möchte – ähnlich wie ein Arbeitnehmer im privaten Bereich – benötigt der Bewerber ein bestimmtes Gehalt zum Leben und hat viel Zeit und Energie in seine Ausbildung gesteckt, was sich nun auszahlen soll. Ein Kompromiss ist die einzige Chance, um ein langfristig gutes Arbeitsverhältnis zu gewährleisten.
Entscheidung zwischen Traumgehalt und Job
Hat der Arbeitnehmer mit einer unerwartet niedrigen Gehaltszusage ein positives Einstellungsangebot, muss die Person nun entscheiden, ob sie den Job dennoch annimmt.
Zu einer Zusage sei dem künftigen Arbeitnehmer geraten,
- wenn das Gehalt nicht eklatant weit vom Branchenschnitt entfernt liegt.
- wenn der Job Karrierechancen und damit auch die Möglichkeit auf ein besseres Gehalt bietet.
- wenn bereits im Bewerbungsverfahren eine erneute Gehaltsverhandlung nach der Probezeit in Aussicht gestellt wird.
Abzuraten ist einem Bewerber,
- wenn das Gehalt nicht zum Leben reicht.
- wenn keine Notwendigkeit besteht, sofort die Stelle zu wechseln.
- wenn die Vorstellung des Unternehmens weit entfernt vom Branchen- oder Berufsschnitt liegt.
- wenn in puncto Gehalt und bei anderen Themen keine Gesprächsbereitschaft gezeigt wurde.
Tritt der Bewerber bestens vorbereitet und mit einem entsprechenden Maß an Selbstsicherheit im Bewerbungsgespräch auf, so ist eine Einigung bzgl. des Gehalts normalerweise in Sicht. Bewerber*innen tun gut daran, sich bereits im Vorfeld genau über das Unternehmen zu informieren. Macht es beispielsweise mit Dumpinglöhnen von sich reden, ist schon bei den Vorüberlegungen von einer Bewerbung abzusehen. Ebenso sollte eine hohe Fluktuationsrate von Mitarbeitenden hellhörig machen.