1. Versuchen Sie Ihren Arbeitgeber einzubeziehen
Möchten Sie sich weiterbilden, um beruflich voranzukommen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber mit ins Boot holen – schließlich profitiert auch er von der zugewonnenen Kompetenz. Wenn es keine betriebsinternen Angebote gibt und das Thema Weiterbildung bisher nicht selbstverständlich ist, sollten Sie die richtigen Argumente parat haben.
Wie kann eine Unterstützung durch Ihren Arbeitgeber aussehen? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Übernahme der Kosten zu Studienbeginn
- (Teil-) Erstattung der Kosten nach erfolgreichem Abschluss
- Einmalzahlungen oder jährliche Pauschalen
- Veränderung der Arbeitszeiten
- Gewährung von Bildungs- oder Sonderurlaub
Geklärt werden sollte in jedem Fall, was bei Abbruch des Studiums passiert oder bei Nichteinhaltung einer vereinbarten Arbeitsplatzbindung.
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2. Setzen Sie Ihr Studium von der Steuer ab
Über diesen indirekten Weg können – nein! -, sollten Sie als braver Steuerzahler sogar ihren Kurs im Nachhinein finanzieren. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, die Kosten für Ihre Weiterbildung steuerlich abzusetzen: als Sonderausgabe oder als Werbungskosten.
Wenn das Studium nicht betrieblich veranlasst ist, kann es mit maximal 6.000 Euro als Sonderausgabe in der Steuererklärung angesetzt werden. Darunter laufen nicht nur Kursgebühren, sondern auch Ausgaben für Lernmaterial, Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung.
Die Einreichung der entsprechenden Formulare und Belege lohnt sich, da der Pauschalbetrag mit 36 Euro sehr gering ist. Aber Achtung, nur die Erstausbildung gilt als Sonderausgabe.
Für andere Weiterbildungen kommen daher öfter die Werbungskosten in Frage, für die es keine Begrenzung nach oben gibt. Ein weiterer Vorteil: Während Sonderausgaben nur im Jahr Ihrer Entstehung geltend gemacht werden können, gibt es bei Werbungskosten die Möglichkeit des Verlustvortrags – und der zahlt sich bei folgenden Steuererklärungen aus.
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3. Streichen Sie die Bildungsprämie ein
Um auch denjenigen einen Zugang zur Weiterbildung zu verschaffen, die es aus eigener Tasche nicht stemmen können, vergibt der Staat die Bildungsprämie. Diese darf aller zwei Jahre unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Sie besteht aus zwei Teilen: dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen.
Das Jahreseinkommen darf hierfür bei Einzelpersonen 20.000 Euro nicht übersteigen bzw. bei Verheirateten 40.000 Euro.
Wenn Sie an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen, die nicht teurer ist als 1.000 Euro, übernimmt der Staat durch den Prämiengutschein die Hälfte der Kosten. Beim Weiterbildungssparen dürfen Sie Geld aus einem angesparten Guthaben für Ihre Weiterbildung entnehmen, selbst wenn die Sperrfrist noch läuft – die Arbeitnehmersparzulage geht auch nicht verloren.
4. Die Agentur für Arbeit vergibt Anschubfinanzierungen
Die Agentur für Arbeit bietet mit dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“, kurz WeGebAU, Unterstützung für Lernwillige ohne Berufsabschluss oder denjenigen, die lange nicht mehr in Ihrem erlernten Beruf gearbeitet haben.
Als Anschubfinanzierung für kleinere und mittlere Unternehmen (mit maximal 250 Mitarbeitern) gibt es Arbeitentgeltzuschüsse für freigestellte und weiterbezahlte Arbeitnehmer in der Fortbildung oder aber die Erstattung von Lehrgangskosten, Zuschüsse zu Fahrkosten o. ä. Die Höhe ist unter anderem altersabhängig.
5. Bewerben Sie sich für ein Stipendium
Bei Stipendien denken die meisten nur an aalglatte Einser-Studenten, dabei reicht die Begabtenförderung viel weiter. Staatliche Stipendien gibt es in drei Kategorien: als Deutschland-Stipendium, Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium.
Mit dem Deutschland-Stipendium werden herausragende Studenten (auch in berufsbegleitenden Studiengängen) mit 300 Euro im Monat gefördert, die zur Hälfte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und zur anderen Hälfte von privaten Förderern, z. B. von Unternehmen kommen.
Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und auf Ihren mit mindestens 1,9 bewerteten Berufsabschluss noch ein Erststudium draufsetzen wollen, könnte das Weiterbildungsstipendium die richtige Wahl für Sie sein: Der Gesamtförderbetrag liegt bei maximal 6.000 Euro.
Schließlich richtet sich die dritte Variante in Form von Aufstiegsstipendien als Teil der Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ explizit an Erwerbstätige, die ihr Erststudium neben dem Job absolvieren. Sie erhalten einkommensunabhängig 2.000 Euro im Jahr, Vollzeitstudenten bekommen 750 Euro im Monat.
Und das sind nur die staatlichen Stipendien: Es gibt noch unzählige Stiftungen, die Unterstützung anbieten. Sogar die Hochschulen, die berufsbegleitende Studiengänge anbieten, vergeben manchmal Stipendien.
6. Nutzen Sie Bildungsfonds, Studienkredite und das BaföG
Am Rande erwähnt seien noch die Varianten, bei denen Sie ein Darlehen erhalten, das Sie schließlich voll oder anteilig wieder zurückzahlen müssen. Die Konditionen solcher speziellen Angebote sind für berufsbegleitende Studenten günstiger als übliche Bankkredite.
Dazu zählen Gelder aus Bildungsfonds – sie können sich an der Hochschule beraten lassen -, Studienkredite (Vergleichsportale helfen hier weiter) und das BaföG. Dieses ist aber aufgrund seiner Anspruchsvoraussetzungen kaum für Berufstätige geeignet – einen Versuch ist es trotzdem wert.
7. Zu guter Letzt: Fragen Sie Familie und Freunde
Dieser Schritt ist sicherlich nicht für jeden ratsam – den meisten ist es unangenehm, andere um Geld zu bitten. Und doch sollte diese Art der Finanzierung zumindest als Notnagel in Betracht gezogen werden.
Privatkredite fühlen sich nicht wie Bittstellerei an und bringen weitere Vorteile mit sich: Sie müssen keine offizielle Bonitätsprüfung mit Schufa-Auskunft vorweisen und können die Konditionen völlig frei verhandeln.
Wenn Sie Kredite von Ihnen wohlgesonnenen Menschen annehmen, sollten Sie trotzdem schriftlich festhalten, um welche Summe es sich handelt, wann sie aus- und zurückgezahlt wird und mit welchen Zinsen. Vertrauen ist zwar wichtig, aber ein unterschriebenes Dokument ist besser. Wie sagt man so schön? Bei Geld hört die Freundschaft auf.
Quellen
Ausbildungskosten via steuertipps.de
Darlehen von Freunden oder Verwandten via finanztip.de