Zwei Herangehensweisen zur Firmengründung
- Es gibt die Minimalisten, die zwar rechtlich alles unter Dach und Fach haben, aber zunächst kein Geld für zusätzliche, nützliche Investitionen haben.
- Es gibt die Perfektionisten, die anfangs viel Geld für optimale Rahmenbedingungen in ihre Firma stecken, bevor sie auch nur einen Cent verdient haben.
Ein „richtig“ oder „falsch“ gibt es an dieser Stelle nicht, denn die Firmengründung ist abhängig vom Menschentyp und von der Branche. Daher sei an dieser Stelle das ohnehin schon recht umfangreiche Minimalprogramm vorgestellt. Die folgenden Bausteine sind unumgänglich, um sich selbstständig zu machen. Was die frischgebackene geschäftsführende Person sich darüber hinaus für sein Unternehmen wünscht oder benötigt, bleibt ihr dann selbst überlassen.
Der Businessplan: Idee und Zahlen im Einklang
Grundsätzlich gilt: Wer Geld braucht, muss potenzielle Geldgeber (Bank oder Investoren) mit einem Businessplan von seiner Geschäftsidee überzeugen. Zudem zeugt dieser Plan von wahrem Engagement des Firmengründers, denn ein Businessplan ist nicht in einer Stunde fertig gezimmert. Hier bedeutet es, fundierte Zahlen über den Investitionsbedarf, die Geschäftsidee, den Wettbewerb und auch über die Zukunftsprognose zu liefern. Folgendes muss in einem Businessplan enthalten sein:
- die Zusammenfassung über Idee, Angebot und Strategie
- der Personalplan inklusive Führungsriege (möglichst mit Referenzen), Organisation
- die Finanzübersicht mit Planung, Bilanz, Liquiditätsplan
- der Zielmarkt plus Wettbewerbs- und Potenzialanalyse, Marktanteile, Wachstumschancen, Kundensegmentierungdas
- Produkt-/Dienstleistungsportfolio in Bezug auf Produktbeschreibung inklusive Kundennutzen, Wettbewerbsvorteile, Alleinstellungsmerkmal, gegebenenfalls Patente bzw. Schutzrechte
- die Marketing-/Vertriebsstrategie mit Vertriebswegen, Preispolitik, Werbung
- die Chancen-Risiken-Analyse
Die finanzielle Seite: Geldbeschaffung und Absicherung
Die KfW-Bank ist meist die erste Anlaufstelle für Firmengründer. Hier gibt es insbesondere für junge unternehmensgründende Interessenten günstige Start-up-Kredite. Als zweite Möglichkeit zieht man Investoren in Betracht, die in der Regel als Teilhaber fungieren und einen Teil der Kosten und des Risikos übernehmen. Um Geldgeber für eine Investition zu begeistern, sollten Firmengründer Folgendes im Gepäck haben:
- Als kreative Idee bietet sich entweder ein übersichtlich und klar formuliertes Dienstleistungskonzept oder ein Prototyp des zu fertigenden Produkts.
- Das überzeugende Sicherheitskonzept wird den/die Geldgeber sicherlich einen Teil des Risikos tragen lassen, aber Bürgschaften oder Besitztümer helfen, dem Investor eigene Sicherheiten aufzuzeigen.
- Worst-Case-Szenario: Sie sollten Antworten auf die Frage parat haben, was beim Scheitern der Idee passieren wird. Geldgeber stellen mitunter unerwartete Fragen, die einen leicht verunsichern können, wenn man nicht darauf vorbereitet ist. Tipp: Am besten zeigen Firmengründer auf, was für das erste Jahr geplant ist.
Rechtsformen im Überblick: GbR, OHG, GmbH und mehr
Wo ist die Tätigkeit einzuordnen und unter welchem Namen soll sie manifestiert werden? Das fragen sich Firmengründer meist am Anfang ihrer Überlegungen. Neben einem Firmennamen, der aussagekräftig und einprägsam und nicht schon von der Konkurrenz belegt ist, fehlt noch der „Rechtsanhang“, also die Rechtsform.
Startet ein Firmengründer allein, gilt es, abhängig von der Haftung und den Buchhaltungspflichten, die richtige Rechtsform auszuwählen. Mehrere Varianten kommen hierbei infrage:
- Kleingewerbe: Günstig, aber persönliche Haftung und beschränkte Firmierung.
- Kaufmann: Persönliche Haftung, kein Mindestkapital, erfordert Handelsregistereintrag.
- Ein-Personen-GmbH: Haftungsbeschränkt, erfordert 25.000 Euro Startkapital und Handelsgewerbe.
- Unternehmergesellschaft (UG): Haftungsbeschränkt, erfordert nur 1 Euro Startkapital.
- Aktiengesellschaft (AG): Haftungsbeschränkt, erfordert 50.000 Euro Startkapital und aufwändige Gründung.
- Freiberufler: Gewerbesteuerbefreit, erfordert Finanzamtbewertung.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Kein Mindestkapital, für Partnergründungen geeignet.
- Offene Handelsgesellschaft (OHG): Kein Mindestkapital, oft aus GbR entwickelt, Handelsregistereintrag erforderlich.
- Kommanditgesellschaft (KG): Kein Mindestkapital, für Handelsgewerbe mit mindestens zwei Gründern.
- GmbH & Co. KG: Kombiniert Kapital- und Personengesellschaft, persönliche Haftung ausgeschlossen.
- Partnergesellschaft: Kein Mindestkapital, Haftung mit Privatvermögen der Gesellschafter.
- GmbH: Haftungsbeschränkt, erfordert 25.000 Euro Startkapital.
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA): Mischung aus AG und KG, geeignet für Fremdkapital.
- Eingetragene Genossenschaft (eG): Haftung und Startkapital variabel, geeignet für Gründer und Kooperationen.
Mit dem Businessplan, den finanziellen Mitteln und der Rechtsform ist im Grunde genommen das Starterpaket für die Firmengründung geschnürt.
Jetzt geht es in die Praxis: Kunden akquirieren, Kapazitäten planen, Projekte bearbeiten, Buchhaltung stemmen. Je nach Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens ist es außerdem an der Zeit, sich um den werbewirksamen Außenauftritt zu kümmern.
Tipp: Geben Sie die Gestaltung von Geschäftsdrucksachen, Homepageerstellung etc. in eine professionelle Hand. Nur so ist gewährleistet, dass der Auftritt einheitlich und professionell wirkt.