So unterschiedlich wie die kleinen neuen Erdenbürger*innen sind auch die Auffassungen ihrer Eltern, wie lange man für den Nachwuchs zuhause bleiben sollte. Hier gibt es kein richtig oder falsch, sondern viele Faktoren, die die persönliche Entscheidung beeinflussen. Dazu gehören beispielsweise berufliche Vorstellungen ebenso wie die finanzielle Situation und organisatorische Voraussetzungen.
Kurz und knapp: die Fakten zur Elternzeit
Ein Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit besteht, wenn
- die Eltern in einem Arbeitsverhältnis stehen,
- sie mit dem Kind im selben Haushalt leben,
- sie das Kind überwiegend selbst betreuen und
- sie während der Elternzeit höchstens 30 Wochenstunden arbeiten.
Dabei können sich die Partner*innen, wenn sie beide erwerbstätig sind, untereinander aufteilen, sich abwechseln oder sie gleichzeitig nutzen. Während der Elternzeit sind die Berechtigten vor einer Kündigung geschützt, erhalten aber grundsätzlich kein Einkommen. Hier kommt das Elterngeld ins Spiel.
Zwei Drittel des ausfallenden Einkommens werden bis zu 12 Monate an den Elternzeitnehmer in Form von Elterngeld gezahlt. Zwei weitere Monate kommen hinzu, wenn sich beide Partner daran beteiligen. Die Aufteilung bleibt dabei den Eltern überlassen, möglich ist auch die Verdopplung der Zahlungszeit mit halbem Elterngeld.
Wiedereinstieg nur ein Thema für Frauen?
Vor Einführung des Elterngeldgesetzes im Herbst 2006 wäre das Thema Wiedereinstieg in den Job nach der Elternzeit für die Väter in etwa so interessant gewesen wie der prozentuale Möhrenanteil in der neuesten Babybreikreation.
Doch die Zeiten haben sich geändert. Laut Statistischem Bundesamt hat im vergangenen Jahr jeder dritte Vater in Deutschland Elternzeit genommen – auch wenn es in 77% der Fälle bei den mittlerweile üblichen zwei Papa-Monaten geblieben ist.
Der Verlauf der Statistik lässt jedoch vermuten, dass sich die väterliche Partizipation an der Erziehung des Sprösslings weiter intensivieren wird. Gerade für Männer muss sich die Akzeptanz solcher Auszeiten bei Vorgesetzten und Kolleg*innen aber noch verbreiten – und umso wichtiger ist es, im Job den Anschluss nicht zu verlieren und somit die Zweifler in ihrer Meinung noch zu bestätigen.
Was kann ich im Vorfeld tun?
Führen Sie sich vor Augen, dass die Elternzeit kein Problem ist, sondern ein freudiges Erlebnis! Sie ist auch kein Grund für Entschuldigungen, selbst wenn gestresste Kollege*innen oder der sorgenvolle Blick des Vorgesetzten anderes vermuten lassen.
Sie freuen sich auf das Baby und gleichzeitig auf Ihre Rückkehr in den Job – und das sollten Sie auch so vermitteln. Eine positive und lösungsorientierte Einstellung Ihrerseits glättet die Wogen und zeugt von Ihrem ganzheitlichen Engagement. Vielleicht haben erfahrene Kollegen ein paar gute Ratschläge für Sie. Nutzen Sie Ihr Netzwerk!
Bald steht dann das obligatorische betriebliche Gespräch zur Mutter- oder Vaterschaft an. Bereiten Sie sich darauf gut vor. Sie sollten rechtliche Rahmenbedingungen und mögliche Arbeitszeitmodelle kennen, detailliert über Ihre Aufgaben Bescheid wissen und Ihre Ziele für die Zeit während und nach der Elternzeit klar formulieren können. Das schafft Planungs- und Erwartungssicherheit auf beiden Seiten.
Kurz vor Ihrem Ausstieg sollten Sie Ihre Vertretung so ausführlich wie möglich einarbeiten und für eine reibungslose Übergabe sorgen.
Wie bleibe ich während der Elternzeit in Kontakt mit meinem Job?
Das Baby ist da – und die Welt ist für Sie plötzlich eine andere. Wenn sich die Aufregung der ersten Wochen langsam legt und etwas Ruhe in den Alltag einkehrt, können Sie das Projekt Wiedereinstieg angehen. Vier Tipps, wie es Ihnen gelingt, am Job dranzubleiben:
Tipp 1: Halten Sie Kontakt! Besuchen Sie Ihre Arbeitsstelle ab und zu mit Ihrem Kind. Das führt allen den pausbackigen Grund Ihrer Abwesenheit noch einmal vor Augen und schafft emotionale Nähe. Seien Sie auch zukünftig telefonisch oder per E-Mail für Rückfragen erreichbar.
Tipp 2: Bleiben Sie auf dem Laufenden. Nutzen Sie die Informationsquellen Ihres Betriebs, um über aktuelle Geschehnisse informiert zu bleiben. Das kann der heimische Zugang zum Intranet sein, ein Newsletter oder das Mitarbeiter*innenmagazin. Besuchen Sie Firmenfeste und Teamevents. Vielleicht verstehen Sie sich mit einem Kollegen besonders gut, der für Sie Augen und Ohren in der Abteilung sein möchte.
Tipp 3: Bieten Sie sich als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung an. Helfen Sie in Stoßzeiten mit aus. Im Rahmen der Elternzeit dürfen Sie bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Das ist eine gute Möglichkeit, um auch weiterhin in Arbeits- und Entscheidungsprozesse integriert zu sein.
Tipp 4: Bilden Sie sich weiter. Die Elternzeit ist ein guter Zeitpunkt, um verloren geglaubte Fremdsprachenkenntnisse aufzufrischen oder den nötigen Softwarekurs zu belegen. Fachzeitschriften und das Internet bieten die Gelegenheit, auch fachlich up to date zu bleiben. Derartiges Engagement sieht nicht nur der oder die Chef*in gern, sondern liest sich auch gut im Lebenslauf.
Was tun, wenn der Wiedereinstieg dann näher rückt?
Wenn Sie auf Arbeit im Vorfeld oder frühzeitig während Ihrer Auszeit schon genaue Vorstellungen über Ihr zukünftiges Leben kommuniziert haben, fällt das Rückkehrergespräch mit Ihren Vorgesetzten und der Personalabteilung leichter. Zwei Themen sind dabei unumstößlich.
Zum einen muss der zukünftige Arbeitsplatz definiert werden. Haben sich Aufgaben und Verantwortlichkeiten geändert? Wollen Sie ein anderes Arbeitszeitmodell, beispielsweise Teilzeit, Job-Sharing oder Home Office durchsetzen? Bereiten Sie hierfür eine gute Begründung und mögliche Lösungsansätze vor.
Zum anderen muss die Kinderbetreuung gesichert sein – leichter gesagt als getan. Im Idealfall können Sie bereits ein Kinderbetreuungskonzept präsentieren, das Ihren oder ihrer Chef*in von Ihrer zukünftigen Einsatzbereitschaft überzeugt. Informieren Sie sich auch, welche Unterstützung der Betrieb anbieten kann.
Noch mehr Informationen zum Thema Rückkehr in den Job und Vereinbarkeit von Beruf und Familie gibt es bei der Initiative „Perspektive Wiedereinstieg“ des Bundesfamilienministeriums und der Agentur für Arbeit: http://www.perspektive-wiedereinstieg.de