Keine Angabe
Keine Angabe zu machen ist sicher eine Möglichkeit. „Gerne können wir im Rahmen des Vorstellungsgespräches auch über meine Gehaltsvorstellungen sprechen.“ Dieser Satz im Bewerbungsschreiben gibt dem potenziellen Arbeitgeber keine Einschätzungsmöglichkeit und verhindert, dass der künftige Arbeitnehmer sich total verschätzt. Doch was sagt der o. g. Satz aus? Je nach Personalbeauftragtem können folgende Assoziationen auftreten:
Positive Einschätzungen des Personalreferenten könnten sein:
- Der Bewerber ist gut qualifiziert, sodass man sich bzgl. des Gehalts schon einig wird, wenn die Chemie im persönlichen Gespräch passt.
- Dem Bewerber geht es zunächst darum, den künftigen Aufgabenbereich besser zu verstehen und erst danach wird er eine Einschätzung zum Gehalt abgeben.
Negative Assoziationen eines Personalreferenten wären ebenso denkbar:
- Der Bewerber ist zu faul oder unfähig, sich über auf eine Stelle zu informieren, die es zu Dutzenden am Markt gibt.
- Der Bewerber hat eine deutlich formulierte Aufforderung in der Stellenbeschreibung schlichtweg nicht befolgt.
Tipps für Wechsler: Kalkulation und Recherche
Ist eine fehlende Antwort für den Bewerber keine Alternative, muss gerechnet werden. Wünscht sich das Unternehmen die Angabe einer Gehaltsvorstellung, so handelt es sich in der Regel um ein Bruttojahresgehalt. Um hierzu eine sinnvolle Aussage treffen zu können, sind bereits berufstätige Arbeitnehmer im Vorteil. Sie können Ihr aktuelles Salär zusammenrechnen, um eine Einschätzung des Ist-Standes zu haben.
Um zu vergleichbaren Ergebnissen zu kommen, müssen darin neben dem Monatsgehalt auch das Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen sowie Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, weitere Versicherungsoptionen und Vergünstigungen (z.B. Dienstwagen, Firmenrabatte etc.) einkalkuliert werden.
Die künftige Gehaltsvorstellung kann dann ruhigen Gewissens bei 10 bis 15 Prozent über dem aktuellen Gehalt liegen, denn normalerweise entspricht dieser Prozentsatz einer Karrierestufe.
Achtung: Das funktioniert nur, wenn die Stellen bzgl. der Branchenzugehörigkeit vergleichbar sind und ein Karrieresprung damit möglich wird. Handelt es sich um einen ganz anderen Berufszweig, ist zur Recherche geraten.
Aus den Faktoren bisheriges Gehalt, branchenüblicher Lohn und Aufschläge errechnen Arbeitnehmer dann das künftige Wunschgehalt. Auch hier ein Praxistipp: Da das Gehalt nicht eindeutig recherchierbar ist, sondern meist eine Gehaltsspanne ausfindig gemacht werden kann, ist es durchaus legitim, diese anzugeben.
Achtung: Das Minimum sollte nicht auf der Stufe des Existenzminimums liegen. Denn manchmal beginnt der künftige Arbeitgeber erst an dieser Stelle mit den Verhandlungen.
Tipps für Neueinsteiger: Recherche und Mut
Neueinsteiger haben es in vielerlei Hinsicht schwerer. Sie haben weder verlässliche Vergleichswerte aus der Praxis noch den Berufspraxisbonus, der im Rahmen der Bewerbung als großes Qualifikationsmerkmal gilt. Jetzt hilft es nur, diesen schwierigen Ausgangspunkt mit Selbstsicherheit – aber nicht mit Arroganz – zu kompensieren.
Zu diesem Zeitpunkt sollte recherchiert werden. Antworten auf die folgenden Fragen sind an dieser Stelle sicherlich nützlich:
- Welche Einstiegsgehälter sind in der Branche üblich?
- Welche Qualifikationen wirken sich beim Gehaltspoker positiv aus und kann ich (als Arbeitnehmer) diese vorweisen?
- Wie stark passt meine Qualifikation zur ausgeschriebenen Stelle?
- Was sagen Mitarbeiter über dasUnternehmen?
Aus den recherchierten Informationen müssen Arbeitnehmer dann eine große Gleichung aufstellen, an deren Ende ein angemessenes Bruttojahresgehalt steht. Dieses muss an den Schluss des Bewerbungsschreibens geschrieben werden und zwar im Idealfall ausformuliert und mit Bezug auf die zwei stärksten Qualifikationsmerkmale.
Nach einer Wartezeit kommt es hoffentlich zum Vorstellungsgespräch und dann kann die Gehaltsvorstellung nicht komplett falsch gewesen sein oder die Qualifikationen haben überzeugt. Höchstwahrscheinlich bittet der Personalreferent den künftigen Arbeitnehmer noch im Gespräch an den Gehaltsroulettetisch.
Tipp: Warum und wieso genau dieser Gehaltswunsch im Bewerbungsschreiben angegeben wurde, sollte der künftige Arbeitnehmer im Vorstellungsgespräch unbedingt noch im Gedächtnis haben. Und auch die weniger Mutigen, die keine Angabe gemacht haben, müssen spätestens jetzt Farbe bekennen. Der Vorbereitungsaufwand ist also derselbe.