Die rechtliche Lage ist eindeutig
Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis. Damit diese wirksam ist, muss eine Kündigung schriftlich erfolgen und bei dem Gekündigten eingehen. Wenn dies der Fall ist, ist das Arbeitsverhältnis offiziell beendet. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie spontan agiert haben und Ihre Entscheidung nun bereuen – Sie haben den Mitarbeiter entlassen.
Aus rechtlicher Sicht kann eine Kündigung nicht rückgängig gemacht werden. Wenn die Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Kündigung erfüllt sind, ist das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Kündigung als unwirksam zu betrachten.
Dies kann jedoch nicht einseitig vom demjenigen geschehen, der die Kündigung ausgesprochen hat. Nur wenn beide Parteien zustimmen, kann das Beschäftigungsverhältnis wie gewohnt fortgesetzt und die Kündigung als unwirksam angesehen werden.
Ob auch eine mündliche Kündigung wirksam ist, ist rechtlich jedoch nicht eindeutig geklärt. Man kann jedoch davon ausgehen, dass auch eine mündlich ausgesprochene Kündigung gültig ist, wenn Sie unmissverständlich ausgedrückt und bei dem Gekündigten angekommen ist.
Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter lediglich mündlich gekündigt haben, sind die Chancen, dass die Kündigung rechtlich nicht wirksam ist, jedoch deutlich größer als bei einer schriftlichen Kündigung.
Suchen Sie das Gespräch mit dem Arbeitnehmer
Wenn Sie eine Kündigung vorschnell ausgesprochen haben und diese nun zurücknehmen wollen, haben Sie nur eine Möglichkeit: Sie müssen das Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen.
Erklären Sie ihm, dass Sie aus dem Affekt heraus gehandelt haben und Ihre Entscheidung bereuen. Stehen Sie dazu, dass Sie einen Fehler gemacht haben. Sie müssen das Vertrauen Ihres Mitarbeiters zurückgewinnen und im Gespräch deutlich machen, dass Ihnen viel an ihm liegt. Er ist vermutlich stark verunsichert und womöglich sogar wütend auf Sie.
Das Gespräch bietet Ihnen die Möglichkeit, die Wogen zu glätten. Legen Sie sich deshalb ins Zeug, um den Mitarbeiter im Unternehmen zu halten und entschuldigen Sie sich für Ihr Verhalten. Bieten Sie ihm als Lösung an, die Kündigung zurückzunehmen und als unwirksam zu betrachten. Infolgedessen kann das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden.
Wenn beide Seiten mit dieser Lösung einverstanden sind, sollten Sie dies unbedingt in einer schriftlichen Vereinbarung festhalten. Die Vereinbarung sollte beinhalten, dass die Kündigung unwirksam ist und der Arbeitnehmer nach dem vorherigen Arbeitsvertrag weiterhin bei Ihnen beschäftigt bleibt. Dabei sollten Sie sowohl das Datum der Kündigung sowie das Datum des Arbeitsvertrages angeben.
Eine solche Vereinbarung kann beispielsweise wie folgt lauten:
„Der Arbeitgeber x und der Arbeitnehmer y sind sich darüber einig, dass die Kündigung vom TT.MM.JJJJ als unwirksam betrachtet wird. Das Arbeitsverhältnis wird nach den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom TT.MM.JJJJ unbefristet fortgesetzt.“
Die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Mitarbeiter wird wirksam, wenn Sie beide mit Angabe von Ort und Datum unterschreiben.