Das Internet ist kein guter Jobberater
Ein Ingenieur hatte gleich zwei Jobangebote: eines bei dem bekannten Taxidienst Uber, das andere bei dem eher unbekannten Softwarehersteller Zenefits. Allerdings war er sich über seine berufliche Zukunft noch unsicher und stand vor einer schwierigen Entscheidung: Welchen Job sollte er annehmen?
Diese Frage stellte er in einem Onlineforum und erklärte der Community detailliert die jeweiligen Vor- und Nachteile der Jobs. Uber ist ein weltweit agierendes, bekanntes Unternehmen und wäre die bessere Wahl, um später bei seinem Traumarbeitgeber Google anzufangen. Allerdings hatte er hier nicht das Gefühl, gebraucht zu werden und fühlte sich ersetzbar.
Zenefits dagegen kennt kaum jemand, bietet ihm jedoch die besseren Arbeitsumstände und Aufstiegschancen. Der ratlose Ingenieur bekam zahlreiche Antworten der Community, da gab es nur ein Problem: Auch der CEO von Zenefits las diesen Eintrag – und zog seine Zusage daraufhin zurück. Ob auch Uber reagiert hat, ist nicht bekannt.
Darf eine Zusage zurückgezogen werden?
Generell ist eine mündliche Zusage des Arbeitgebers auf jeden Fall bindend und rechtsgültig. Das Problem liegt in den meisten Fällen jedoch darin, dass die Beweislast bei Ihnen als Arbeitnehmer liegt. Das heißt: Sie müssen beweisen können, dass der Arbeitgeber Ihnen überhaupt eine mündliche Zusage für den Job erteilt hat.
Dafür brauchen Sie zum Beispiel jemanden, der die Zusage bezeugen kann. Auch ein schriftliches Angebot Ihres Arbeitgebers oder eine aussagekräftige E-Mail können als Beweisstücke dienen. Begeben Sie sich also zuerst auf die Suche nach Beweismaterial, damit Sie gegen die Kündigung vorgehen können.
Ohne einen Zeugen oder einen schriftlichen Beweis, stehen die Chancen eher schlecht, dass die Kündigung als ungültig eingestuft wird.
Außerdem gilt: Wenn der Personaler einen triftigen Grund hat, seine Zusage zurückzuziehen, darf er das. Schließlich sind Sie sozusagen in der Probezeit, in der Sie ja auch wieder entlassen werden können.
Beraten Sie sich lieber privat
Um sich abzusichern, sollten Sie Ihren Job auf keinen Fall kündigen, bevor Ihnen ein schriftlicher Vertrag vom neuen Arbeitgeber vorliegt. Nur so haben Sie eine feste Zusage, die als Beweis gilt und können sichergehen, dass Sie am Ende nicht ohne Job dastehen.
Diskutieren Sie außerdem nicht öffentlich im Internet mit fremden Menschen darüber, ob und welchen Job Sie annehmen sollten. Liest Ihr zukünftiger Arbeitgeber diesen Eintrag, wird er über Ihr unprofessionelles Verhalten sicherlich nicht begeistert sein und sich seine Entscheidung noch einmal durch den Kopf gehen lassen.
Beraten Sie sich lieber privat mit der Familie und Freunden, welcher Job besser zu Ihnen passt. Aber auch hier gilt: Plaudern Sie keine Firmen-Interna aus! Sie sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und sollten sich daran halten.
Zusammenfassung
Eine mündliche Zusage eines Arbeitgebers ist zwar rechtlich bindend, wenn dieser allerdings entsprechende Gründe hat, kann er sie wieder zurückziehen.
Ein solcher Grund kann sein, dass Sie das Unternehmen im Internet negativ darstellen und Firmen-Interna mitteilen. Lag eine mündliche Zusage vor, müssen Sie das als Arbeitnehmer zudem erst einmal beweisen – dies ist nicht immer ganz einfach.
Geben Sie dem Personaler deshalb keinen Grund, seine Zusage überhaupt zurückziehen zu wollen. Verzichten Sie auf Foren-Diskussionen, denn dies kann schnell nach hinten losgehen, wie das Beispiel des unentschlossenen Ingenieurs zeigt.
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