Absatzmittler des Kaufmanns (§§ 84 ff., 93 ff. HGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Absatzmittler des Kaufmanns (§§ 84 ff., 93 ff. HGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Handelsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Absatzmittler des Kaufmanns
  • Der Handelsvertreter
  • Der Handelsmakler
  • Weitere Absatzmittler
  • Fallbeispiel: Die Provision für einen Schrank
  • Falllösung: Die Provision für einen Schrank

Quiz zum Vortrag

  1. Als Selbständiger im Sinne des § 84 HGB zählt derjenige, der seine Arbeitszeit und Tätigkeit im Grunde selbst bestimmen kann.
  2. Als Selbständiger im Sinne des § 84 HGB zählt derjenige, der nicht gegenüber jemand anderem weisungsgebunden ist und die Art der Ausübung seiner Tätigkeiten selbst bestimmt.
  3. Als Selbständiger im Sinne des § 84 HGB zählt derjenige, der seine Arbeitszeit und Tätigkeit nicht selbst bestimmen kann.
  4. Als Selbständiger im Sinne des § 85 HGB zählt derjenige, der seine Arbeitszeit und Tätigkeit im Grunde selbst bestimmen kann.
  1. Ein Handelsvertreter hat gegenüber dem Unternehmer Berichterstattungspflicht.
  2. Ein Handelsvertreter muss den Weisungen des Unternehmers in bestimmtem Rahmen Folge leisten.
  3. Ein Handelsvertreter muss dafür sorgen, dass ein Vertrag zustande kommt.
  4. Ein Handelsvertreter hat gegenüber dem Verbraucher Berichterstattunspflicht.
  1. Ein Handelsmakler nimmt gewerbsmäßige Vermittlungen vor und ist hierbei nicht ständig betraut.
  2. Ein Handelsmakler nimmt gewerbsmäßige Vermittlungen vor und ist hierbei ständig betraut.
  3. Ein Handelsmakler nimmt keine gewerbsmäßigen Vermittlungen vor.
  4. Ein Handelsmakler hat immer Prokura.

Dozent des Vortrages Absatzmittler des Kaufmanns (§§ 84 ff., 93 ff. HGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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