Schadensersatzanspruch gegen den unmittelbaren Fremdbesitzer (§ 989 i.V.m. § 991 II BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Schadensersatzanspruch gegen den unmittelbaren Fremdbesitzer (§ 989 i.V.m. § 991 II BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Mobiliarsachenrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Schadensersatzanspruch gegen den unmittelbaren Fremdbesitzer § 989 i. V. m. § 991 II BGB
  • Unmittelbarer Besitzer ist Besitzmittler
  • Unmittelbarer Besitzer gutgläubig, unverklagt
  • Fremdbesitzerexzess §§ 993 I Hs. 2, 991 II BGB
  • Haftung im Zweipersonenverhältnis
  • Ziehung von Nutzungen durch Besitzer
  • Fallbeispiel: Haifutter
  • Falllösung

Quiz zum Vortrag

  1. §§ 989 iVm 991 II BGB
  2. §§ 823 ff. BGB
  3. §§ 823 II iVm 989 BGB
  4. § 994 BGB
  1. Redlichen, unverklagten Besitzer der zugleich Besitzmittler ist
  2. Verklagten Besitzer
  3. Bösgläubigen Besitzer
  4. Bösgläubigen, verklagten Besitzer
  1. Rechtshängigkeit
  2. Vindikationslage
  3. Unmittelbare Besitzer ist gutgläubig und unverklagt
  4. Verschlechterung, Untergang oder andere Herausgabeunmöglichkeit iSv § 989 BGB
  1. Unberechtigter Fremdbesitzer überschreitet die Grenzen seines vermeintlichen Besitzrechts
  2. Ein bestehendes Besitzrecht entfällt nachträglich, der Besitzer nutzt die Sache jedoch weiter
  3. Ein rechtmäßiger Fremdbesitzer überschreitet sein bestehendes Besitzrecht
  4. Unberechtigter Fremdbesitzer unterschreitet die Grenzen seines vermeintlichen Besitzrechts
  1. Eine weitergehende Haftung aus Deliktsrecht
  2. §§ 987 ff. entfalten Sperrwirkung gegenpüber dem Deliktsrecht
  3. § 991 II ist nicht anwendbar beim Fremdbesitzerexzess
  4. Die Entreicherung nach § 818 III ist nicht anwendbar

Dozent des Vortrages Schadensersatzanspruch gegen den unmittelbaren Fremdbesitzer (§ 989 i.V.m. § 991 II BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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