Das Adhäsionsverfahren (§ 403 StPO) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das Adhäsionsverfahren (§ 403 StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Besondere Verfahrensarten“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Das Adhäsionsverfahren (§ 403 StPO)
  • Auswirkung der Dispositionsmaxime
  • Voraussetzungen des Adhäsionsverfahrens
  • Adhäsionsantrag
  • Rechtsmittel
  • Fallbeispiel: Der einfache Weg
  • Falllösung: Der einfache Weg

Quiz zum Vortrag

  1. Schriftlich oder mündlich
  2. Bis zum Beginn der Schlussvorträge
  3. Nur schriftlich
  4. Nur mündlich
  5. Jederzeit
  1. Durch das Adhäsionsverfahren soll es dem Verletzten einer Straftat ermöglicht werden, die aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen bürgerlich-rechtliche Ansprüche gegen den Beschuldigten im Strafverfahren geltend zu machen.
  2. Das Adhäsionsverfahren ermöglicht es dem Verletzten einer Straftat, seinem Vergeltungsinteresse entsprechend maßgeblich Einfluss auf das Strafverfahren zu nehmen.
  3. Das Adhäsionsverfahren soll gerichtliche Arbeit effektivieren und Doppelarbeit vermeiden.
  4. Durch das Adhäsionsverfahren soll das Strafverfahren für den Verletzten dadurch transparenter werden, das er kontinuierlich über die Ermittlunsgvorgängen informiert wird.
  1. Adhäsionskläger und Angeklagter können trotz Adhäsionsverfahrens über den Anspruch durch Anerkenntnis oder Vergleich disponieren.
  2. Der Anspruch kann nicht anderweitig gerichtlich geltend machen (Rechtshängigkeit).
  3. Adhäsionskläger und Angeklagter können wegen des Adhäsionsverfahrens nicht mehr über den Anspruch durch Anerkenntnis oder Vergleich disponieren. Die Entscheidung über den Anspruch ist dann Sache des Gerichts und erfolgt mit Verkündung des Urteils dem Schuldspruch entsprechend.
  4. Der Anspruch kann anderweitig gerichtlich geltend gemacht werden (keine Rechtshängigkeit).

Dozent des Vortrages Das Adhäsionsverfahren (§ 403 StPO)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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