Der Vortrag „Allgemeines und Begriffsbestimmung (§§ 305 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „AGB-Recht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wie wird der Begriff "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" definiert?
Was sind Vorteile des Verwenders von AGBs?
Wo im juristischen Gutachten wird die AGB-Kontrolle vom Klausurbearbeiter vorgenommen?
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