Der Vortrag „AGG: Aufbau, Ziele und Geltungsbereich“ von LL.M. Gerd Ley ist Bestandteil des Kurses „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Grundlagen und Praxis“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
In der Arbeitsgerichtsrechtsprechung sind mehrheitlich Fälle...
Kreuzen Sie den richtigen Leitsatz des AG Würzburgs zur Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft an:
Kreuzen Sie Zutreffendes zur Benachteiligung wegen Geschlechts an (Mehrfachantwort möglich):
Was vermuten Sie entspricht der Rechtsprechung? (Mehrfachantwort möglich)
Der überzeugte Christ und Theologiestudent A will sich auf eine frei gewordene Stelle als Priester bewerben. In der Stellenausschreibung heißt es: „Bewerber mit abgeschlossenem Theologiestudium bevorzugt genommen, bei gleicher Eignung erhalten Schwerbehinderte den Vorzug“. A wird sogleich genommen. Er gilt als schwerbehindert. Kann sich Atheisten und nicht-behinderte Feministin F, die sich ebenso bewarb, auf eine unrechtmäßige Bevorzugung berufen? Nein, die Maßnahme ist nicht unrechtmäßig, ... (Mehrfachantwort möglich)
A gewährt in seinem Manufaktur-Betrieb den „Ü-Sechzigern“ 2 Tage mehr Urlaub, um diesen eine bessere Erholungsmöglichkeit zuzugestehen. Können sich die „U-Sechziger“ gegen diese Maßnahme wenden, aufgrund Altersdiskriminierung, da nicht einsichtig ist, warum sie nicht dieser günstigen Regelung unterfallen? (Mehrfachantwort möglich)
Das Diskriminierungsverbot gilt sachlich gem. § 7 I AGG für Beschäftigte. Es gilt zeitlich ... (Mehrfachantwort möglich)
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