Der Vortrag „Allgemeine Leistungskondiktionen (§ 812 I S.1. Var. 1 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Bereicherungsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist kein tauglicher Bereicherungsgegenstand?
Worauf wird abgestellt, wenn es zweifelhaft ist, zwischen welchen Personen ein Leistungsverhältnis besteht?
Was versteht man nach herrschender Ansicht unter einer Leistung im bereicherungsrechtlichen Sinn?
Wie wird die Wirkung der Anfechtung hinsichtlich des Bereicherungsrechts von der herrschenden Meinung eingeordnet?
Welche Fallgestaltung gehört nicht zu den klassischen Dreiecksfällen?
Wie ist in den Fällen der Zahlung fremder Schuld zu unterscheiden?
Welcher Grundsatz ist bei der Abwicklung der Anweisungsfälle zu beachten?
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