Anwartschaftsrecht von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Anwartschaftsrecht“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Mobiliarsachenrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Das Anwartschaftsrecht
  • Der Ersterwerb des Anwartschaftsrecht
  • Der Zweiterwerb des Anwartschaftsrechts
  • Schutz des Anwartschaftsrechts
  • Fallbeispiel: Der begehrte Roller
  • Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Nicht ausdrücklich im Gesetz.
  2. § 449 BGB
  3. § 158 BGB.
  4. § 449 BGB analog.
  1. § 158 BGB.
  2. § 449 BGB.
  3. § 929 BGB.
  4. § 932 BGB.
  1. Der Erwerber erlangt eine weitgehend gesicherte Rechtsposition.
  2. Der Erwerber wird bereits vor Bedingungseintritt Eigentümer.
  3. Der Erwerber erwirbt eine dem Eigentum gleichgestellte Rechtsposition.
  4. Der Erwerber erlangt eine weitgehende unsichere Rechtsposition.
  1. Anwartschaftsrecht wird erstmals begründet.
  2. Bei Übertragung eines bereits bestehenden Anwartschaftsrechts.
  3. Bei jedem gutgläubigen Erwerb des Anwartschaftsrechts.
  4. Anwartschaftsrecht wird letztmalig begründet.
  1. Durch analoge Anwendung des § 929 BGB.
  2. Durch direkte Anwendung des § 929 BGB.
  3. Durch Anwendung des § 158 BGB.
  4. Durch direkte Anwendung des § 449 BGB.
  1. Ohne weiteres Zutun der Parteien, lediglich durch Erfüllen der Bedingung.
  2. Durch Einverständnis des Vorbehaltsverkäufers.
  3. Durch einseitig empgangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Vorbehaltsverkäufer.
  4. Durch Übergangsvertrag zwischen Vorbehaltsverkäufer und Vorbehaltskäufer.

Dozent des Vortrages Anwartschaftsrecht

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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