Archiv - 4. Fortsetzungsfeststellungsklage, Erledigung der Hauptsache von RA Christian Falla

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - 4. Fortsetzungsfeststellungsklage, Erledigung der Hauptsache“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Verwaltungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 9.4. FK – Subsidiarität
  • 10. Fortsetzungsfeststellungsklage – Teil 1
  • 11. Übersicht – Erledigungsfälle
  • 11.1. Fortsetzungsfeststellungsklage – Teil 2
  • 11.2. Übereinstimmende Erledigungserklärung
  • 11.3. Einseitige Erledigungserklärung

Quiz zum Vortrag

  1. Anfechtungsklage
  2. Verpflichtungsklage
  3. Feststellungsklage
  4. Fortsetzungsfeststellungsklage
  5. Allgemeine Leistungsklage
  1. Rechtmäßige Verwaltungsakte können widerrufen werden, rechtswidrige Verwaltungsakte können zurückgenommen werden.
  2. Rechtswidrige Verwaltungsakte können widerrufen, rechtmäßige Verwaltungsakte können zurückgenommen werden.
  3. Urteile können widerrufen werden, Beschlüsse zurückgenommen.
  4. Allgemeinverfügungen können widerrufen werden, normale Verwaltungsakte zurückgenommen.
  5. Nichtige Verwaltungsakte können widerrufen werden, rechtswidrige Verwaltungsakte werden zurückgenommen.
  1. In dem Moment, in dem sie bei Gericht eingeht.
  2. In dem Moment, in dem der Kläger die Klage abschickt.
  3. In dem Moment, in dem sie dem Beklagten zugestellt wird.
  4. In dem Moment, in dem die erste mündliche Verhandlung beginnt.
  5. In dem Moment, in dem der Kläger eine Bestätigung darüber erhält, dass seine Klage eingegangen ist.
  1. Alle Antworten treffen zu!
  2. Wiederholungsgefahr.
  3. Mögliche Folgeansprüche aus Amtshaftung, die nicht offensichtlich ausgeschlossen sind.
  4. Rehabilitationsinteresse.
  5. Präjudizwirkung.
  1. Die Erledigungserklärung ist als Prozesshandlung bedingungsfeindlich.
  2. Es kommt darauf an, wann das erledigende Ereignis eintrat.
  3. Es muss geprüft werden, ob es ein erledigendes Ereignis gab.
  4. Die Erledigungserklärung muss immer schriftlich gegenüber dem Gericht abgegeben werden.
  5. Der Rechtsstreit muss nach einer beidseitigen Erledigungserklärung noch durch ein Urteil gesondert beendet werden.

Dozent des Vortrages Archiv - 4. Fortsetzungsfeststellungsklage, Erledigung der Hauptsache

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


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