Die Aufrechnung (§§ 387 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Aufrechnung (§§ 387 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Erlöschen der Leistungspflicht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Aufrechnung
  • Aufrechnungserklärung
  • Gleichartige Forderungen
  • Fallbeispiel: Geschäfte unter Freunden

Quiz zum Vortrag

  1. Durch einseitige Erklärung des Schuldners.
  2. ipso iure
  3. Durch einseitige Erklärung des Gläubigers
  4. Durch zweiseitigem Vertrag
  1. Aufrechnungslage
  2. Aufrechnungserklärung
  3. Aufrechnungsverbot
  4. Aufrechnungsfrist
  1. Die Hauptforderung erlischt in Höhe der Gegenforderung.
  2. Die Gegenforderung erlischt in Höhe der Hauptforderung.
  3. Haupt- und Gegenforderung erlöschen jeweils vollständig.
  4. Haupt- und Gegenforderung erlöschen jeweils zu 1/2.
  1. Tilgung der Gegenforderung
  2. Vollstreckung durch Selbsthilfe
  3. Tilgung der Hauptforderung
  4. Zusätzliche Zinserträge
  1. Nein, weil die Gegenforderung erlischt.
  2. Nein, weil die Hauptforderung erlischt.
  3. Ja, weil er dann auch selbst nicht mehr zahlen muss.
  4. Ja, weil er sein Geld bekommt.
  1. Gegenseitige Forderungen
  2. Wechselseitige Forderungen
  3. Gleichartige Forderungen
  4. Durchsetzbarkeit der Hauptforderung
  1. Leistungsgegenstand
  2. Leistungsort
  3. Leistungszeit
  4. Leistungsumstände
  1. Fällig und keine Einreden
  2. Fällig
  3. Erfüllbar
  4. Erfüllbar und keine Einreden
  1. Verjährung
  2. Unmöglichkeit
  3. Anfechtung
  4. Widerruf
  1. Unerlaubte Handlung
  2. Unpfändbare Forderung
  3. Öffentlich-rechtliche Körperschaft
  4. Bereicherungsansprüche
  1. Rückwirkend zur Entstehung der Aufrechnungslage
  2. Ab Zugang der Aufrechnungserklärung
  3. Nach Ablauf der Notfrist von 1 Woche
  4. Rückwirkend zur Entstehung der Hauptforderung

Dozent des Vortrages Die Aufrechnung (§§ 387 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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