Begünstigung (§ 257 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Begünstigung (§ 257 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen das ganze Vermögen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Begünstigung
  • Fallbeispiel: Ein treuer Freund
  • Fallbeispiel: Wie neu!
  • Fallbeispiel: Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Jede tatsächlich begangene rechtswidrige Tat i.S.d. § 11 I Nr. 5 StGB.
  2. Jede tatsächlich begangene rechtswidrige Tat, die sich gegen das Vermögen eines anderen richtet.
  3. Jede Tat im prozessualen Sinne.
  4. Es muss sich bei der Vortat um ein Eigentumsdelikt handeln.
  1. Jede Besserstellung des Täter durch die Vortat.
  2. Unmittelbar aus der Vortat erlangte Vorteile.
  3. Jeder aus der Vortat erlangte Vermögensvorteil.
  4. Der Vorteil muss nicht wirtschaftlicher Natur sein.
  1. Der Alleintäter der Vortat
  2. Aufgrund des Angehörigenprivilegs ist der Angehörige des Täters der Vortat nicht wegen Begünstigung zu bestrafen
  3. Der Mittäter der Vortat
  4. Der Anstifter der Vortat

Dozent des Vortrages Begünstigung (§ 257 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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