Beleidigung (§ 185 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Beleidigung (§ 185 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen die Ehre“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Beleidigung
  • Prüfungsschema
  • Beispielfall: Das Verhältnis
  • Lösung Fallbeispiel
  • Voraussetzungen der Kundgabe
  • Fallbeispiel: Pizza, Pasta und Amore
  • Lösung Fallbeispiel

Quiz zum Vortrag

  1. Bei einem herabsetzenden Werturteil greift § 185 StGB ein.
  2. Bei einem herabsetzenden Werturteil greift § 186 StGB ein.
  3. Bei einem Werturteil greift § 189 StGB ein.
  4. Bei einem Werturteil greift entweder § 185 StGB oder § 186 StGB ein.
  1. Bei einer Tatsachenbehauptung greift § 187 StGB ein.
  2. Bei einer Tatsachenbehauptung greift § 185 StGB ein.
  3. Bei einer Tatsachenbehauptung greift § 189 StGB ein.
  4. Bei einer Tatsachenbehauptung greift entweder § 185 StGB oder § 186 StGB ein.
  1. dolus eventualis
  2. dolus directus 1. Grades
  3. dolus directus 2. Grades
  4. es genügt Fahrlässigkeit
  1. Unter Tatsachen versteht man konkrete Zustände der Gegenwart oder der Vergangenheit, die dem Beweis zugänglich sind, da sie wahrnehmbar in die Realität getreten sind.
  2. Unter Tatsachen versteht man konkrete Zustände der Gegenwart oder der Zukunft, die dem Beweis zugänglich sind, da sie wahrnehmbar in die Realität getreten sind.
  3. Unter Tatsachen versteht man konkrete Zustände der Vergangenheit oder der Zukunft, die dem Beweis zugänglich sind, da sie wahrnehmbar in die Realität getreten sind.
  4. Unter Tatsachen versteht man konkrete Zustände der Gegenwart, Vergangenheit oder der Zukunft, die dem Beweis zugänglich sind, da sie wahrnehmbar in die Realität getreten sind.
  1. Die Kundgabe setzt voraus, dass die Aussage des Täters an jemand anderen gerichtet ist und dieser auch Notiz von ihr nimmt.
  2. Die Kundgabe setzt nicht voraus, dass die Aussage des Täters an jemand anderen gerichtet ist und dieser auch Notiz von ihr nimmt.
  3. Die Kundgabe setzt lediglich voraus, dass die Aussage des Täters an jemand anderen gerichtet ist und dieser auch die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat.
  4. Die Kundgabe setzt voraus, dass die Aussage des Täters an jemand anderen gerichtet ist und dieser auch Notiz von ihr nimmt und deswegen Strafantrag stellt.
  1. Im Rahmen der Rechtswidrigkeit ist zu beachten, dass der Täter gegebenenfalls aufgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB gerechtfertigt sein kann.
  2. Im Rahmen der Rechtswidrigkeit ist zu beachten, dass eine Prüfung der Zweck-Mittel-Relation erfolgt.
  3. Die Rechtswidrigkeit muss besonders positiv festgestellt werden.
  4. Im Rahmen der Rechtswidrigkeit ist nichts zu beachten.

Dozent des Vortrages Beleidigung (§ 185 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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