Berufung (§§ 312 ff. StPO) von RA Stefan Koslowski

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Berufung (§§ 312 ff. StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Rechtsbehelfe“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Berufung (§§ 312 ff. StPO)
  • Berufung - Statthaftigkeit
  • Das Berufungsverfahren
  • Fallbeispiel: Keine Frage der Schuld
  • Falllösung: Keine Frage der Schuld

Quiz zum Vortrag

  1. amtsgerichtliche Urteile des Strafrichters
  2. amtsgerichtliche Urteile des Schöffengerichts
  3. Urteile des Landgerichts - große Strafkammer
  4. Urteile des Oberlandesgerichts
  5. Urteile des Landgerichts - kleine Strafkammer.
  1. Die Prüfung der Entscheidung erfolgt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht.
  2. Die Prüfung der Entscheidung erfolgt nur in rechtlicher Hinsicht.
  3. Die Prüfung der Entscheidung erfolgt nur in tatsächlicher Hinsicht.
  4. Es wird die Schuldfähigkeit des Täters erneut überprüft.
  5. Die Prüfung zielt darauf aub festzustellen, wie sich nach der Verurteilung erlangte Erkenntnisse auf die Entscheidung ausgewirkt hätten, wären sie dem Gericht bereits vor der Entscheidung bekannt gewesen.
  1. Die Berufung ist nur bei einer Berufung durch die Staatsanwaltschaft zu begründen.
  2. Die Berufung ist stets zu begründen.
  3. Die Berufung ist nie zu begründen.
  4. Die Berufung ist nur bei einer Berufung durch den Verurteilten zu begründen.
  1. Bei Unzulässigkeit wird die Berufung verworfen durch Beschluss.
  2. Bei Unzulässigkeit wird die Berufung ignoriert.
  3. Bei Unzulässigkeit wird die Berufung zurückgewiesen durch Beschluss.
  4. Bei Unzulässigkeit wird die Berufung ausgesetzt.
  1. Revision
  2. Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  3. Keines. Die Rechtsmittelmöglichkeiten sind ausgeschöpft.
  4. Individualbeschwerde

Dozent des Vortrages Berufung (§§ 312 ff. StPO)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0