Besonderheiten beim Vertragsschluss (Invitatio ad offerendum, Versteigerungen und ebay Verkäufe) (§§ 145 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Besonderheiten beim Vertragsschluss (Invitatio ad offerendum, Versteigerungen und ebay Verkäufe) (§§ 145 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Rechtsgeschäfte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Besonderheiten beim Vertragsschluss
  • Versteigerung
  • Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
  • Einschränkungen der Privatautonomie
  • Fallbeispiel: Der Bonbondealer
  • Falllösung: Der Bonbondealer

Quiz zum Vortrag

  1. Im Legen der Ware auf das Band durch den Käufer
  2. Im Auslegen der Ware durch den Verkäufer
  3. Im Legen der Ware in den Einkaufskorb durch den Käufer
  4. Im Schieben der Ware über das Band und Eingeben der Preise in die Kasse durch den Verkäufer
  1. Das Aufstellen des Automaten ist die Offerta ad incertas personas unter den Bedingungen, dass Ware vorhanden ist, der Mechanismus funktioniert und der Automat ordnungsgemäß bedient wird, der Einwurf des Geldes ist die Annahme.
  2. Bei einem Warenautomaten kann es nicht zu einem Vertragsschluss kommen, weil keine Willenserklärungen zugehen können.
  3. Das Aufstellen des Automaten ist die die vorweggenommene Annahme, der Einwurf des Geldes ist der Antrag unter den Bedingungen, dass Ware vorhanden ist, der Mechanismus funktioniert und der Automat ordnungsgemäß bedient wird.
  4. Das Aufstellen des Automaten ist die die vorweggenommene Annahme unter den Bedingungen, dass Ware vorhanden ist, der Mechanismus funktioniert und der Automat ordnungsgemäß bedient wird, der Einwurf des Geldes ist der Antrag.
  5. Der Einwurf des Geldes ist die Offerta ad incertas personas unter den Bedingungen, dass Ware vorhanden ist, der Mechanismus funktioniert und der Automat ordnungsgemäß bedient wird, der Auswurf der Ware ist die Annahme.
  1. Zuschlag
  2. Gebot
  3. Angebot
  4. Annahmegebot
  1. Bei einer echten Live-Auktionen im Internet
  2. Bei einer Versteigerung im privaten Auktionshaus
  3. Bei einer Privat-Auktionen, bei der das Internetauktionshaus lediglich die Plattform zur Verfügung stellt
  4. Bei der Zwangsversteigerungen

Dozent des Vortrages Besonderheiten beim Vertragsschluss (Invitatio ad offerendum, Versteigerungen und ebay Verkäufe) (§§ 145 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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