Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Brandstiftungsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Besonders schwere Brandstiftung
  • Der Tatbestand des § 306b StGB
  • Fallbeispiel: Rettung naht
  • Abschlussfall: Zahltag

Quiz zum Vortrag

  1. Eine Abgrenzung kann mit Blick darauf, ob ein (weiteres) Erfolgsmerkmal vorliegt, vorgenommen werden.
  2. Eine Abgrenzung kann anhand des erweiterten Strafrahmens erfolgen.
  3. Bei der "normalen" Qualifikation wird der Grundtatbestand aufgegriffen und um weitere Erfolgsmerkmale ergänzt.
  4. Alle Qualifikationen sind auch gleichzeitig Erfolgsqualifikationen.
  1. § 306 StGB (Brandstiftung) und § 306a StGB (schwere Brandstiftung)
  2. § 306 StGB: Brandstiftung
  3. § 306a StGB: schwere Brandstiftung
  4. § 303 StGB: Sachbeschädigung
  1. Teilweise, denn die schwere Gesundheitsschädigung nach § 306b Var. 1 StGB umfasst zwar die Fälle der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB, erfasst darüber hinaus jedoch noch weitere Gesundheitsschädigungen, die nicht unter § 226 StGB subsumiert werden können.
  2. Ja, die schwere Gesundheitsschädigung nach § 306b Var. 1 StGB ist mit einer schweren Körperverletzung nach § 226 StGB gleichzusetzen.
  3. Nein, die schwere Gesundheitsschädigung aus § 306b Var. 1 StGB ist normenbezogen auszulegen und umfasst im wesentlichen Unterschied zu § 226 StGB brandtypische Verletzungen.
  4. Teilweise, denn die schwere Gesundheitsschädigung nach § 306b Var. 1 StGB umfasst zwar die Fälle der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB, jedoch nur dort, wo diese mit einer langwierigen Erkrankung und erheblichen Einschränkungen einhergeht.

Dozent des Vortrages Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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