Der Vortrag „Fort- und Fernwirkung von Beweisverboten“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Beweiserhebungsverbote und Beweisverwertungsverbote“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Für welche Frage ist es relevant, die Begriffe "Fort- und Fernwirkung" sauber definiert zu können?
Wie wird "Fortwirkung" und "Fernwirkung" von Beweisen definiert?
Schlägt nach Meinung des BGH ein Beweisverbot auf neue Beweismöglichkeiten, die sich erst mittelbar dadurch eröffneten, dass auf verbotene Art Beweis erhoben wurde (sog. Fernwirkung) durch?
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