Der Vortrag „Die Einteilung der Sachen (§§ 90 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „BGB Allgemeiner Teil (AT)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wobei kann es sich um Rechtsobjekte handeln?
Wann liegen wesentliche Bestandteile einer Sache nach § 93 BGB vor, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere in seinem Wesen verändert wird?
Zubehör teilt im Zweifel das Schicksal der Hauptsache. Wo kommt das zum Ausdruck?
Bei welchen Sachen kann es sich gegebenenfalls um vertretbare Sachen handeln?
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