Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Brandstiftungsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Brandstiftung mit Todesfolge
  • Der spezifische Gefahrverwirklichungszusammenhang: Zurechnung von Retterschäden
  • Abschlussfall: Retterschäden

Quiz zum Vortrag

  1. Vorsatz bezüglich des Grundtatbestandes
  2. Mindestens grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich der Todesfolge
  3. Mindestens grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich des Grundtatbestandes
  4. Vorsatz bezüglich der Todesfolge
  5. Mindestens einfache Fahrlässigkeit hinsichtlich der Todesfolge
  1. Der Tod eines Retters ist dann zurechenbar, wenn dieser auf eine unfreiwillige Selbstgefährdung zurückzuführen ist.
  2. Ja, alle Retterschäden sind kausal und objektiv zurechenbar dem Täter zuzurechnen. Dies ist schon wegen der besonderen Gefährlichkeit einer Brandstifterhandlung zwingend.
  3. Zurechenbar sind nur solche Schäden, die infolge eines rationalen, verhältnismäßigen Rettungsversuches entstehen.
  4. Der Tod eines Retters ist dann zurechenbar, wenn dieser auf eine freiwillige Selbstgefährdung zurückzuführen ist.
  1. Brandstiftung, § 306 StGB
  2. Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB
  3. Herbeiführung einer Brandgefahr, § 306f StGB
  4. Totschlag, § 212 StGB

Dozent des Vortrages Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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