Der Vortrag „Tätige Reue (§ 306e StGB), Konkurrenzen“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Brandstiftungsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Bedeutung hat die Vorschrift des § 306e StGB und wo wird sie im Gutachten geprüft?
Welche Voraussetzungen müssen für eine tätige Reue nach § 306e Abs. 1 StGB vorliegen?
Welche Rettungshandlungen sind im Rahmen des § 306e StGB möglich?
In welchem Verhältnis steht der § 306 StGB zu dem § 306a Abs. 1 StGB?
Welchen Fall erfasst § 306e StGB?
Welche Entscheidungsmöglichkeiten hat das Gericht im Rahmen des § 306 StGB?
Welche der hier genannten Ansichten werden zum Begriff der Freiwilligkeit in § 306e StGB vertreten?
Wie wird der Begriff "freiwillig" in § 306e StGB allgemein definiert?
Welche Schäden sind von der Vorschrift des § 306e StGB erfasst?
Ein erheblicher Sachschaden ist anzunehmen, wenn der Schaden mindestens ...
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