Echte berechtigte GoA (§ 683 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Echte berechtigte GoA (§ 683 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Geschäftsführung ohne Auftrag: GoA“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Prüfungsablauf der echten berechtigten GoA
  • Prüfungsvoraussetzungen der echten berechtigten Eigengeschäftsführung im Einzelnen
  • Rechtsfolgen der echten berechtigten GoA
  • Fallbeispiel: Wasserrohrbruch
  • Falllösung: Wasserrohrbruch

Quiz zum Vortrag

  1. § 677 BGB
  2. § 687 BGB
  3. § 433 BGB
  4. § 280 I BGB
  1. objektiv fremdes Geschäft, subjektiv fremdes Geschäft und auch-fremdes Geschäft
  2. freiwilliges und gezwungenes Geschäft
  3. gebundenes fremdes Geschäft und ungebundenes fremdes Geschäft
  4. primäres Geschäft, sekundäres Geschäft, eigenes Geschäft
  1. Bewusstsein und Wille, für einen anderen ein Geschäfts zu besorgen
  2. Geschäftsunfähigkeit des Geschäftsherrn
  3. Geschäftsführer und Geschäftsherr müssen sich kennen
  4. vorherige Zustimmung des Geschäftsherrn zur Geschäftsführung
  1. Der Geschäftsführer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Der Geschäftsführer haftet für leichte Fahrlässigkeit.
  3. Es gilt keine Haftungsprivilegierung.
  4. Der Geschäftsführer hafte lediglich bei Vorsatz.

Dozent des Vortrages Echte berechtigte GoA (§ 683 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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