Einheit 02: Zivilprozessrechtliche Grundlagen 2 (Klage, Partei) von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Einheit 02: Zivilprozessrechtliche Grundlagen 2 (Klage, Partei)“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Erfolgreicher Start ins Referendariat“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Klage
  • 1. Klagearten
  • 2. Klagewirkungen
  • 3. Klageerhebung
  • Parteien
  • 1. Verfahrensbeteiligte
  • 2. Parteibegriff
  • 3. Prozesshandlungsvoraussetzungen
  • 3a. Parteifähigkeit
  • 3b. Prozessfähigkeit
  • 3c. Postulationsfähigkeit
  • 3d. Prozessführungsbefugnis und Vertretungsbefugnis

Quiz zum Vortrag

  1. Alle Antworten treffen zu!
  2. Feststellungsklage
  3. Leistungsklagen
  4. Gestaltungsklagen
  1. Wenn die Klageschrift beim Beklagten zugestellt ist.
  2. Mit Absendung der Klage.
  3. Mit Eingang der Klage bei Gericht.
  4. Wenn der Beklagte mit der Klageerwiderung auf die Klage reagiert.
  5. Wenn das Urteil ergeht.
  1. Mit Eingang der Klage bei Gericht.
  2. Wenn die Klageschrift beim Beklagten zugestellt ist.
  3. Wenn das Urteil ergeht.
  4. Wenn der Beklagte mit der Klageerwiderung auf die Klage reagiert.
  5. Mit Absendung der Klage.
  1. Hemmung der Verjährung.
  2. Die Klage kann vor keinem anderen Gericht anhängig gemacht werden.
  3. Sie kann nach dem BGB haftungsverschärfend wirken.
  4. Die Klage kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werden.
  1. Alle Antworten treffen zu!
  2. Bezeichnung der Parteien und des Gerichts.
  3. Angabe des Streitgegenstandes und –grundes.
  4. Antrag.
  5. Unterschrift.
  1. Nein, erst ab 18 Jahren.
  2. Ja, uneingeschränkt.
  3. Ja, wenn die Eltern zustimmen.
  4. Nein, erst ab 21 Jahren.
  5. Ja, wenn die Prozesshandlung rechtlich vorteilhaft für den Minderjährigen ist.
  1. Landgericht
  2. Oberlanbdesgericht
  3. Familiengericht
  4. BGH
  5. Amtsgericht

Dozent des Vortrages Einheit 02: Zivilprozessrechtliche Grundlagen 2 (Klage, Partei)

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


Kundenrezensionen

(2)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
2
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0

2 Kundenrezensionen ohne Beschreibung


2 Rezensionen ohne Text


Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Materiellrechtl. Anspruch, Gestaltungsrecht, Klageziel, Feststellung Rechtsverhältnis ...

... Zeitpunkt Eingang Klage bei Gericht, Eingang Klage bei Beklagten - Anhängigkeit ...

... Klaus Grieser, Hanauer Ldstr. 56, 60342 Frankfurt, - Klägerin - gegen den Herrn Paul Konarz, Wiesbadener Str. 135, 60456 Frankfurt, - Beklagten - Ich werde beantragen, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 13.000.- € zu zahlen. Begründung: Der Beklagte ...

... insgesamt 13.000.- € in Rechnung, die der Beklagte bislang nicht bezahlt hat. Berner (Rechtsanwalt) §§ 253, 130 f. ZPO notwendiger Inhalt - Parteien - Gericht - Gegenstand u. Grund - Antrag - Unterschrift - Vorschuss Gericht § 253 II Nr. 1 § 130 Nr. 1 Antrag § 253 II Nr. 2 § 130 Nr. 2 Grund § 253 II Nr. 2 § 130 ...

... Parteien Auf seiten des Gerichts. Dritte ...

... Bill C. Reporter R. Kenneth S. ...

... Prozessführungsbefugnis FÄHIGKEITEN BEFUGNISSE § 50 ZPO § 52 ZPO §§ 78, 79 ZPO §§ 80 ff. ZPO - Natürliche Personen ...