Der Vortrag „Einheit 03: Sachverhalt II (Darstellung)“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Technik der Bearbeitung zivilrechtlicher Klausuren im zweiten Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wo bringt man die Information, dass eine Beweisaufnahme stattgefunden hat, in einem Sachbericht unter?
Was ist ein wesentlicher Unterschied zwischen einem Urteilstatbestand und einem Sachbericht?
Welche Überschriften finden sich in einem Beschluss?
Wie entscheidet man, ob Tatsachen durch wörtliche Zitate, indirekte Rede oder Bezugnahme in den Sachverhalt eines Urteils eingeführt werden?
Welche Reihenfolge ist richtig?
Was trifft für die Sachverhaltsdarstellung in eine Anwaltsschriftsatz zu?
Wann sollte der Tatbestand beim Schreiben einer Urteilsklausur abgefasst werden?
Was ist beim Einleitungssatz des Tatbestandes/Sachberichts zu beachten?
Kann der Beklagte das Vorbringen des Klägers mit Nichtwissen bestreiten?
Was passiert, wenn das Bestreiten des Beklagten mit Nichtwissen unzulässig war?
Was umfasst der Anspruch auf rechtliches Gehör?
Was passiert, wenn der Kläger nicht beantragt, über die Kosten zu entscheiden?
Kann ein Klägervortrag pauschal bestritten werden, und wo stellt man einen pauschal bestrittenen Vortrag im Tatbestand dar?
Wo werden durch Beweis widerlegte Tatsachen im Tatbestand dargestellt?
Können auch streitige Tatsachen im unstreitigen Parteivortrag, bzw. unstreitige Tatsachen im streitigen Parteivortrag dargestellt werden?
Wenn sich die Parteien unstreitig geeinigt haben, dass der Kläger dem Beklagten einen Hund für 10 € verkauft, der Kläger allerdings behauptet der Beklagte sei bei Vertragsschluss volljährig gewesen, der Beklagte dagegen behauptet er sei minderjährig gewesen, wo wird dann diese streitige Tatsache im Tatbestand dargestellt?
Wann gehört eine Rechtsansicht in den Tatbestand?
Wann gehört eine Rechtsansicht in den Tatbestand?
Durch welche Formulierungen können Rechtsansichten kenntlich gemacht werden?
Welche Anträge gehören als eingerückte Anträge in den Tatbestand?
Welcher Eventualantrag ist aus Sicht eines Anwalts immer sinnvollerweise in der Klageschrift zu stellen?
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