Der Vortrag „Einheit 05: Zivilprozessrechtliche Grundlagen 5 (Verteidigung, Verhandlung)“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Erfolgreicher Start ins Referendariat“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist eine Replik?
Welche Möglichkeiten hat man als Beklagter bei aussichtsloser Prozesssituation u.a.?
Was passiert, wenn sich der Beklagte zu dem tatsächlichen Vortrag des Klägers nicht erklärt?
In welchen Fällen geht das Gericht von der Richtigkeit des Klägervortrages aus?
Welche prozessualen Gegenrechte kann ein Beklagter geltend machen?
Wie unterscheiden sich Pflichten, Obliegenheiten und Lasten?
Was besagt das Günstigkeitsprinzip?
Inwieweit trifft die Parteien im Zivilprozess eine Substantiierungslast?
Was bedeutet „Darlegungslast“?
Wann ist ein Tatsachenvortrag erheblich?
Wann sind richterliche Hinweise nach § 139 ZPO nicht (mehr) zulässig?
Wann beendet der Vorsitzende Richter für gewöhnlich durch einen Auflagen-, Hinweis- und Beweisbeschluss die Vorbereitungsphase?
Was passiert, wenn eine Partei in einem Prozess nur durch eine Amtsauskunft für sie günstige Tatsachen beweisen kann, die Partei diese Auskunft aber nicht erhält?
Was passiert im Rahmen der mündlichen Verhandlung, wenn der Kläger seiner Darlegungslast nicht vollständig nachkommt?
Was passiert, wenn einer Partei auf einen richterlichen Hinweis eine sofortige Erklärung nicht möglich ist?
Wann beginnt eine streitige mündliche Verhandlung?
Bis zu welchem Zeitpunkt kann ein Kläger seine Klage ohne Zustimmung des Beklagten zurücknehmen?
Was ist ins Protokoll aufzunehen?
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