Der Vortrag „Einheit 07: Praktische Umsetzung Gericht II (Urteilsformel, Entscheidung zu Kosten und vorläufiger Vollstreckbarkeit)“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Technik der Bearbeitung zivilrechtlicher Klausuren im zweiten Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wie lautet der korrekte Tenor bei einer unschlüssigen Klage?
Wie kann eine richtige Kostentenorierung lauten?
Welche der folgenden Kostenentscheidungen kann richtig sein?
Was kann für vorläufig vollstreckbar erklärt werden?
Worauf hat ein Anwalt beim Stellen seines Klageantrages zu achten?
Wie lautet die Hauptsacheentscheidung, wenn der Einspruch des Beklagten gegen das gegen ihn ergangene VU erfolglos war und die Verurteilung auf Zahlung von 10000 € bestätigt?
Wie lautet die Kostenentscheidung, wenn der Einspruch des Beklagten gegen das gegen ihn ergangene VU erfolglos war und die Verurteilung auf Zahlung von 10000 € bestätigt?
Wie lautet die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckung, wenn der Einspruch des Beklagten gegen das gegen ihn ergangene VU erfolglos war und die Verurteilung auf Zahlung von 10000 € bestätigt?
Wann wird ausnahmsweise vom Grundsatz der Einheit der Kostenentscheidung abgewichen?
Wie ausführlich sind in einer Urteilsklausur die Nebenentscheidungen zu begründen?
Wie viele Vollstreckungsentscheidungen müssen im Tenor getroffen werden?
Was ist die beste Anspruchsgrundlage für den Beklagten, wenn ein erstinstanzlich für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil aufgehoben wird und der Beklagte sein auf Grund der vorläufigen Vollstreckung verlorenes Geld vom Kläger zurück holen möchte?
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... Tenor Vollstreckungstitel § 704 I Vollstreckungsfähiger Inhalt Urteilsformel ...
... Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der ... vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Das Urteil ist nicht vorläufig vollstreckbar. ...
... - Prognose (§ 91a) Regelfall: Unterliegen - voll (§ 91) - teilweise (§ 92) Gerichts- / Anwaltskosten Gebühren / Auslagen Pauschalierung Aufhebung Quotelung - Brüche/Prozente - streitwert-/kostenbezogen Gesamtauferlegung - geringfügige Mehrforderung - geringfügige Mehrkosten - Einfache Streitgenossenschaft § 100 - Notwendige Streitgenossenschaft, Baumbachsche Kostenformel EXKURS: Kostenentscheidung ...
... Bekl GV Begründete Klage Unbegründete Klage teilweise begründete Klage teilweise ...
... Welche Vollstreckungen sind aus dem Urteil denkbar? ...
... Der (Schu) kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags, wenn nicht der (Gl) vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% ...
... Sicherheit des Schuldners § 711 S. 2 ZPO: Orientierung an Höhe des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der (Schu) kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von ...