Der Vortrag „Einheit 08: Arbeitstechniken und Darstellungsformen 3 (Entscheidung)“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Erfolgreicher Start ins Referendariat“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche praktischen Entscheidungsentwürfe können im 2. Staatsexamen vorkommen?
Welche gerichtliche Entscheidung ist grundsätzlich nicht anfechtbar?
Muss ein Urteil mit „Urteil“ überschrieben werden?
Was gehört zwingend in das Rubrum eines Urteilsentwurfes, das Sie ihn im Examen anfertigen sollen?
Wie muss ein Tenor für eine unbegründete Klage richtigerweise lauten?
Wann ist ein Parteiantrag sachdienlich nach § 139 I ZPO?
Wie lautet der Tenor in der Hauptsacheentscheidung, wenn Gustav Gans den beantragten Schmerzensgeldanspruch gegen Sepp Müller in Höhe von 100 € vollumfänglich zugesprochen bekommt?
Wie lautet der Tenor in der Hauptsache, wenn dem Kläger auch nach dem auf Einspruch des Beklagten gegen das vorausgegangene Versäumnisurteils der Anspruch in Höhe von 100 € vollumfänglich zugestanden wird?
Wie lautet der Tenor in der Hauptsacheentscheidung, wenn die Klage auf Zahlung von 100 € nur in Höhe von 99.99 € begründet ist?
Wie baut man die Entscheidungsgründe in einem Urteil auf, wenn die Klage unbegründet ist?
Können in Entscheidungsgründen streitige Tatsachen berücksichtigt werden?
Wie ist die richtige Grobgliederung eines Urteils?
Wie ist die Konditionalkette in den Urteilsgründen richtigerweise aufzubauen?
Wie baut man die Entscheidungsgründe in einem Urteil auf, wenn die Klage begründet ist?
Für wen wird eine Urteilsbegründung in erster Linie geschrieben?
Wie baut man die Entscheidungsgründe in einem Urteil auf, wenn die Klage teilweise begründet ist?
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... Prozeßfähigkeit, Vertretung: § 51 ZPO. Zahlung von 5.000.- €: § 765 BGB. Zahlung Zinsen: §§ 280, 286 ff. BGB. Irrtum über Zahlung BUT: §§ 119, 142 BGB. ...
... Prozessuale Schriftsätze, Vertragsentwürfe, Entscheidungen, ...
... gegen den Beklagten (Prozessbevollmächtigter RA) hat das Gericht durch die Richter aufgrund der mündlichen Verhandlung vom ...
... Urteilsformel, Urteilstatbestand, Entscheidungsgründe ...
... Prozesses. Materieller Anspruch, Klageantrag, Urteilstenor ...
... noch nicht rechtskräftigem Titel (Vollstreckungsbescheid, Versäumnisurteil) teilweise begründet/unbegründet. Die Klage wird abgewiesen. Zunächst begründeter Teil der Klage ...
... Später teilweise begründet/unbegründet. Zunächst begründeter Teil der Klage. Danach unbegründeter Teil der Klage ...
... ist zwischen den Parteien unstreitig. Er hat dem Beklagten gesagt, für 1.000.- € könne er das Auto haben. Er hat gesagt: „Ja, ich nehme das Auto“. Dies steht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme fest. Insoweit folgt das Gericht den Bekundungen des Zeugen Müller. Der Zeuge ist glaubwürdig, seine Aussage glaubhaft. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ...
... Rechtsstreit des Klägers (Prozessbevollmächtigter RA) gegen den Beklagten ...
... Zahlung 5%-Pkt BZS Zinsen: §§ 280, 286 ff. BGB. Im Übrigen unbegründet: Weitergehende Zinsen, Kosten. Vorläufige Vollstreckbarkeit nicht unwirksam wegen Anfechtung ...