Der Vortrag „Einheit 09: Praktische Umsetzung Anwalt II (Alternative Verfahrenseinleitungen, Klageerwiederung, Vertragsgestaltung)“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Technik der Bearbeitung zivilrechtlicher Klausuren im zweiten Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Zu welchem Verfahren ist das Urkundsverfahren am ehesten eine Alternative?
Was würde eine Urkundsverfahren unzulässig machen ?
Welche Ansprüche können im Urkundenprozess durchgesetzt werden?
Was ist ein Vorbehaltsurteil?
Wo kann in einer Klageschrift zulässigerweise stehen, dass im Urkundsverfahren geklagt werden soll?
Was muss bei der Stellung eines Eilantrages beachtet werden?
Welche Form der Beweisführung gibt es nur bei der Glaubhaftmachung und nicht im normalen Beweisverfahren?
Welche Aussage ist richtig?
Kann eine Klage bei gleichzeitiger Stellung eines PKH- Antrages nur für den Fall gestellt werden, dass der PKH-Antrag positiv beschieden wird?
Welche Aussage ist richtig?
Wie werden die Parteien je nach Gericht, und je nach dem, ob eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat oder nicht, formal im Verfahren von Arrest und einstweiliger Verfügung genannt?
Wozu führt es grundsätzlich, wenn eine im Prozess erklärte Aufrechnung lediglich prozessual unzulässig ist?
Welche Aussage ist richtig?
Welche Aussage bezüglich der Rechtshängigkeit ist richtig?
Welche Aussage bezüglich des Kostenstreitwertes ist richtig?
Welche Aussage bezüglich der Tenorierung ist richtig?
Wie steigt man am besten in eine kautelarjuristische Klausur ein?
Wenn in einer kautelarjuristischen Klausur eine Abwägung zwischen Testament und Erbvertrag stattzufinden hat, was ist dann zu berücksichtigen?
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... Die Klägerin führte die Arbeiten fachgerecht durch und stellte dem Beklagten hierfür am 1.6.2003 einen Betrag in Höhe von 13.000 € in Rechnung, die der Beklagte bislang nicht bezahlt hat. Der Klägerin steht ein Anspruch aus § 631 I BGB zu. Der Beklagte ist verpflichtet, den vereinbarten Werklohn zu zahlen. Gründe, die einer Entscheidung durch den ...
... gegen den Herrn Paul Konarz, Wiesbadener Str. 135, 60456 Frankfurt, - Beklagten - wegen Werklohn; Wert 13.000 €. Ich werde beantragen, den Vollstreckungsbescheid des AG ... vom ... Az. ... aufrecht zu erhalten. Begründung: Der Beklagte hat die Klägerin am 20.5.2003 beauftragt, sein Dach neu zu decken. Beweis: Vorlage des schriftlichen Auftrags. Die Klägerin führte die Arbeiten fachgerecht durch und stellte ...
... für Dachdeckarbeiten in Höhe von 13.000 € in Anspruch zu nehmen. Der Antragsteller zahlte der Antragsgegnerin für Dachdeckarbeiten an seinem Haus 13.000 €. Beweis: Beigefügte Quittung. Die Arbeiten sind mangelhaft, das Dach ist an insgesamt 32 Stellen undicht. Eine Frist zur Beseitigung der Mängel hat die Beklagte ergebnislos verstreichen lassen. Der Kläger ist zur Tragung der Prozesskosten ...
... Antragstellerin/Gläubigerin/Arrestklägerin- gegen den Herrn Paul Konarz, Wiesbadener Str. 135, 60456 Frankfurt, - Antragsgegner/Schuldner/Arrestbeklagter - wegen Werklohn; Wert 13.000 €. Ich beantrage - wegen Dringlichkeit ohne mündl. Verhandlung, Der dingliche Arrest in das Vermögen des Antragsgegners wird angeordnet wegen der Forderung des Antragstellers aus ... in Höhe von ... nebst Zinsen und Kosten in Höhe von ... Begründung: Der Beklagte hat die Klägerin am 20.5.2003 beauftragt, sein Dach neu zu decken. Beweis: Vorlage des schriftlichen Auftrags. ...
... des Werklohns für Dachdeckarbeiten in Höhe von 13.000 € in Anspruch zu nehmen. Der Antragsteller zahlte der Antragsgegnerin für Dachdeckarbeiten an seinem Haus 13.000 €. Die Arbeiten sind mangelhaft, das Dach ist an insgesamt 32 Stellen undicht. Die Antragsgegnerin bestreitet das Vorliegen der Mängel. Glaubhaftmachung: Anliegende eidesstattliche Versicherung. ...
... - gegen die Fa. Dachbau GmbH, vertr. durch den Geschäftsführer Klaus Grieser, Hanauer Ldstr. 56, 60342 Frankfurt, - Klägerin und Berufungsbeklagte - Gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 1.7.04 - Az. 4 O 123/04 - lege ich für den Beklagten Berufung ein und werde beantragen, das angefochtene Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen...
... der Kläger mit Schreiben vom 15.5.04 vom Vertrag zurückgetreten. Beweis: Beigefügtes Schreiben vom 15.5.04. Er ist damit von seiner Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises frei geworden. Einer Entscheidung durch den Einzelrichter stehen Gründe nicht entgegen. König (Rechtsanwältin) 1 Anlage § 130 Nr. 3...
... 15.6.06 In dem Rechtsstreit Dachbau GmbH ./. Konarz 4 O 123/04 Nehme ich zur Klageerwiderung wie folgt Stellung: Die vom Beklagten behaupteten Mängel am Dach liegen nicht vor. Die Arbeiten wurden fachgerecht und fehlerfrei erbracht. ...
... Austauschvertrag - Hauptleistung (Form, Umfang, Beschaffenheitsvereinbarung, Garantie, Leistungsmodalitäten, Leistungszeit) - Gegenleistung (Zahlungsbetrag, Zahlungstermin, Zahlungsmodalitäten) - Verzug (Hauptleistung, Gegenleistung) - Gewährleistung - Haftungsbeschränkungen - Leistungssicherung (Eigentumsvorbehalt, Bürgschaft) - Nebenpflichten (Wettbewerbsverbot, Geheimhaltung) - Vertragsdauer (Befristung Vertrag, Außerordentliche Kündigung) Anwaltliche Vertragsgestaltung Regelungsbedarf Organisationsvertrag - Gesellschaftsform (Kriterien: Haftung, Kapitalbeteiligung oder Eigenleistung, Übertragbarkeit Anteil, Förmlichkeiten, Steuerlast) - Allgemeine Bestimmungen (Firma, Sitz, Zweck, Gegenstand, Dauer, Geschäftsjahr, Kapital, Gesellschafter, Einlagen) - Geschäftsführung, Vertretung - Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse ...