Der Vortrag „Einheit 10: Zivilprozessrechtliche Grundlagen 6 (Beweisrecht)“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Erfolgreicher Start ins Referendariat“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wodurch wird die streitige Verhandlung in einer mündlichen Verhandlung eingeleitet?
Was passiert, wenn ein früher erster Termin anberaumt wird und der Beklagte nicht schriftlich in der ihm gesetzten Frist die Klage erwidert?
Was dokumentiert der Eingangsstempel oben rechts auf der Klageschrift?
Was macht ein Richter, wenn die Zustellung einer Klage misslingt, weil der Beklagte umgezogen ist?
Welche Beweisvoraussetzungen gibt es?
Wann ist eine Tatsache beweisbedürftig?
Was ist notwendiger Inhalt eines förmlichen Beweisbeschlusses?
Wann gibt es im Zivilrecht ein Beweisverwertungsverbot?
Wie kann die Nichterhebung eines Beweises angegriffen werden?
Wie können Beweisbeschlüsse ergehen?
Was bedeutet Strengbeweis?
Welche Beweismittel kennt die ZPO?
Was muss für einen wirksamen Beweisantritt gegeben sein?
Wer bestellt einen Sachverständigen?
Welches der folgenden Beweismittel ist subsidiär?
Welche der folgenden Personen kann Zeuge sein?
Was ist Mindestvoraussetzung, dass ein Beweis durch einen Sachverständigen erbracht ist?
Wann wird ein Zeuge vereidigt?
Welche Beweismittel können in einer Beweisaufnahme angeboten werden?
Welcher Grad der Wahrscheinlichkeit ist für einen Vollbeweis erforderlich?
Welche Aussage ist richtig?
Welche Aussagen sind richtig?
Welche Aussagen treffen zu und sind bei einer Beweiswürdigung u.a. zu berücksichtigen?
Was passiert bei einem non liquet?
Welche Aspekte einer Zeugenaussage sollten bei einer Beweiswürdigung besonders begutachtet werden?
Wann ist eine Zeugenaussage ergiebig?
Warum ist ein Polizeibeamter oftmals ein besserer Zeuge?
Was spricht für die Glaubhaftigkeit einer Aussage?
Was ist zu beachten, wenn ein Sachverständiger sagt, ein Sachschaden liege bei mindestens 600 €, und ein Kostenvoranschlag Reparaturkosten von 700 € ausweist?
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... Verfahrensvorbereitung - Sammlung Prozessstoff, Durchführung - Verhandlung über Prozessstoff ...
... Streitiges Beklagtenvorbingen, Beweisaufnahme. Baumateriallieferungen, Lieferscheine. Hinweis Bekl auf Henke. Kreditvertrag, Vorauszahlung 35.000. ...
... Weitere Anordnungen zum Verfahren, rechtliche Hinweise, Beweisbeschluss. Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung des Klägers, die Ampel sei für den Beklagten rot gewesen, durch ...
... Eigene sinnliche Wahrnehmung von Tatsachen. ...
... (nicht dispositive) gesetzliche Regelung der Beweismittel ...
... zu erheben ist. 2. Sind diese Tatsachen bewiesen a) wenn bereits Beweis erhoben ist: Beweismittel, Beweisergiebigkeit ...