Der Vortrag „Einheit 08: Praktische Umsetzung Anwalt I (Klageschrift)“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Technik der Bearbeitung zivilrechtlicher Klausuren im zweiten Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wie sollte ein anwaltlicher Schriftsatz an die Gegenseite gestaltet werden?
Welche Nebenverfahren kennt die ZPO?
Muss man in einer Klageschrift den gegnerischen Anwalt angeben?
Der 16-jährige Paul Müller möchte Klage einreichen. Wie wird er in der Klageschrift bezeichnet?
Wie wird bei einer Klage Ingo Insolvent in der Klageschrift bezeichnet, dessen Vermögen durch den Insolvenzverwalter Peter Z verwaltet wird?
Wie lautet die richtige Formulierung, wenn man eine GmbH & Co. KG als Kläger in einer Klageschrift aufnehmen will?
Wann wird vor der Kammer für Handelssachen verhandelt?
Wie ist das Verhältnis von PKH und Klage?
Was für Angaben zum Beklagten sind nach §§ 253, 130 ZPO bzw. BGH u.a. in der Klageschrift zu machen?
Was gehört zum Namen und muss deshalb bei einer Parteibezeichnung in einem Schriftsatz angegeben werden?
Welcher Rechtsinhaber bei einer Prozessstandschaft taucht im Rubrum auf?
Warum muss ein bei einem Herausgabeanspruch im Antrag und Tenor die herauszugebende Sache exakt bestimmt sein?
Ist ein unbezifferter Zahlungsantrag möglich?
Welche Voraussetzungen sind an die Begründung einer Klageschrift zu stellen?
Kann in einer Klagebegründung auf außerprozessuale Schriftsätze Bezug genommen werden?
Muss eine anwaltliche Klageschrift eine rechtliche Begründung enthalten?
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... Streitstoff ... Darstellung Ergebnis ... Darstellung Rechtslage ... Darstellung Sachverhalt ...
... Sonderformen - Verfügung - Votum - Vermerk - Mandantenschreiben - Außerprozessuales - Verfahrenseinleitendes - sonstiges Prozessuales - Vertragsentwurf ...
... geehrter Herr Konarz, ich vertrete die Interessen der Firma Dachbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Grieser, Hanauer Landstraße 56, 60342 Frankfurt. Eine Vollmacht ist beigefügt. Ich fordere Sie auf, an meine Mandantin 13.000,- € zu zahlen. Mit Vertrag vom 20.5.2003 beauftragten Sie meine Mandantin, das Dach Ihres Hauses ...
... Klage ... Rechtsverhältnis ... Anspruch ... Gestaltungsrecht ... Feststellung ... Feststellung Leistungsbefehl ... Umgestaltung ... Klagegegenstand ... Klageziel ... positive/negative/sofortige Leistung, künftige Leistung, materielle prozessuale - Rechtsschutzbedürfnis - Darlegungs- und Beweislast - Klagbarkeit ...
... Turnerstraße 23, 60123 Frankfurt ... An das Landgericht Frankfurt, 60313 Frankfurt am Main ... Klage der Firma Dachbau GmbH, vertr. durch den Geschäftsführer Klaus Grieser, Hanauer Landstraße 56, 60342 Frankfurt, - Klägerin - gegen den Herrn Paul Konarz, Wiesbadener Str. 135, 60456 Frankfurt - Beklagter - wegen Werklohnes; Wert 13.000,- €. Ich werde beantragen, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 13.000.- € zu zahlen. Begründung: Der Beklagte hat die Klägerin am 20.5.2003 beauftragt, sein Dach neu zu decken. Beweis: Vorlage des schriftlichen Auftrags. Die Klägerin führte die Arbeiten fachgerecht durch und stellte dem Beklagten hierfür am 1.6.2003 einen Betrag in Höhe von 13.000.- € in Rechnung, die der Beklagte bislang nicht ...
... ZPO - eigenhändige Unterschrift ... Telefax ... Inhalt ... Dr. Klaus Berner, Rechtsanwalt, Turnerstraße 23, 60123 Frankfurt
... § 559 b BGB gleichgestellt §§ 126, 127 BGB § 128 BGB § 129 BGB ... vom Notar abgefasste öffentliche Urkunde mit beglaubigter Unterschrift Bsp.: §§ 311b, 518 BGB ...
... Geschäftsstelle ... Schriftform ... elektronische Form ... vom Aussteller abgefasste Privaturkunde mit eigenhändiger Unterschrift Bsp.: §§ 70, 253, 321a ZPO § 64 II FamFG , elektronisches Dokument mit qualifizierter Signatur Bsp.: gleichgestellt § 129 ZPO § 129a ZPO ... vom Gericht protokollierte Parteierklärung Bsp.: §§ 44, 91a, 129, 496 ZPO § 23 I FamFG § 130a ZPO - schriftformwahrend - fristwahrend mit Signaleingang - nur mit qualifizierter ...
... Umsetzung aufseiten des Rechtsanwalts 1. Schreiben a) Außerprozessuales Schreiben b) Verfahrenseinleitender prozessualer Schriftsatz (1) Klageschrift (2) Alternative Verfahrenseinleitung c) Anderer prozessualer Schriftsatz (1) Klageerwiderung (2) Weiterer Schriftsatz 2. Vorschlag 3. Sonstige Vor- und Nachbereitung: Nacharbeiten Lösung Aktenfall 6. Nacharbeiten Thema „Praktische Umsetzung ...
... auf, an meine Mandantin 13.000,- € zu zahlen. Mit Vertrag vom 20. 5. 2003 beauftragten Sie meine Mandantin, das Dach Ihres Hauses neu einzudecken. Beweis: Beigefügter schriftlicher Auftrag. Meine Mandantin führte die Arbeiten fachgerecht durch und stellte Ihnen am 1. 6. 2003 hierfür 13.000.- € in Rechnung. Dieser Betrag ist bis heute offen und Gegenstand der vorliegenden Forderung. Ein Zahlungsanspruch meiner Mandantin ergibt sich aus § 631 Abs. 1 BGB, da zwischen Ihnen ein Werkvertrag zustande gekommen ist. Für die Zahlung habe ich mir eine Frist bis zum 15. 6. 2004 notiert, danach werde ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Berner (Rechtsanwalt) Anlagen Inhalte, Formalia, Tatsächliche Begründung, Ergebnis, Rechtliche Begründung ...
... Sonderfälle, Normalfälle, Nebenverfahren, Rechtsbehelfsverfahren, Besondere Verfahren, Allgemeines Verfahren, Hauptsacheverfahren, Entscheidungsverfahren, Klage, Rechtsverhältnis, Anspruch, Gestaltungsrecht, Feststellung, Leistungsbefehl, Umgestaltung, Klagegegenstand Klageziel, Positive, Negative, Sofortige Lstg. Künftige Lstg. Materielle Prozessuale • Rechtsschutzbedürfnis • Darlegungs- und Beweislast • Klagbarkeit • §§ 257 - 259 • § 1564 BGB • §§ 117, 127 HGB • §§ 323, 767, 771 ZPO Je nach Klagegegenstand und verfolgtem Klageziel ist eine Feststellungs-, eine Leistungs- oder eine Gestaltungsklage zu erheben. Formal unterscheiden diese sich nur im Antrag und im Inhalt der Begründung. ...
... 5§ 130 Nr. 5 Abs. 1Abs. 1 § 130 Nr. 6§ 130 Nr. 6 Vorschuss bezahlt 885,00 € Die Anforderungen an eine normale Klage folgen aus den §§ 253, 130 f. Die Angabe des Gerichts ist unproblematisch. Ausreichend ist die Bezeichnung der Organisationseinheit. Geboten sein kann die Angabe, dass vor der Kammer für Handelssachen verhandelt werden soll. Bei der Bezeichnung der Parteien weicht die Praxis von den Anforderungen des § 130 I Nr. 1 ab. Die Klage bedarf der Schriftform. Hieraus folgt die Notwendigkeit einer Unterschrift, die allerdings nicht im Original vorliegen muss, sodass Telefax ausreicht. Die Verwendung von Telefon ist nicht, die Verwendung von e-mail noch nicht möglich (§ 130a). Die Notwendigkeit einer Vorschusszahlung folgt aus § 12 GKG i.V.m. Nr. 1210 KV. Die Stellungnahme zur Entscheidung durch den Einzelrichter ist praktisch irrelevant, die Beifügung von Abschriften reine Formalie. In der Gerichtsklausur können diese Voraussetzungen grundsätzlich unterstellt werden, in der Anwaltsklausur empfiehlt sich im Zweifel eine floskelhafte, kurze Erwähnung. Der Antrag bestimmt den Streitgegenstand. Er folgt aus dem geltend ...
... Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 13.000.- € zu zahlen. Begründung: Der Beklagte hat die Klägerin am 20. 5. 2003 beauftragt, sein Dach neu zu decken. Beweis: Vorlage des schriftlichen Auftrags. Die Klägerin führte die Arbeiten fachgerecht durch und stellte dem Beklagten hierfür am 1.6. 2003 einen Betrag in Höhe von 13.000.- € in Rechnung, die der Beklagte bislang nicht bezahlt hat. Der Klägerin steht ein Anspruch aus § 631 I BGB zu. Der Beklagte ist verpflichtet, den vereinbarten Werklohn zu zahlen. Gründe: die einer Entscheidung durch den Einzelrichter entgegenstehen, liegen nicht vor. Zwei Abschriften der Klageschrift liegen bei. Berner (Rechtsanwalt) 2 Anlagen § 592 Besonderer Inhalt: •Erklärung, dass Urkundenprozess •Anspruch auf Zahlung •Beweis durch Urkunden Inhalte 1. Schreiben b) Verfahrenseinleitender prozessualer Schriftsatz (2) Alternativen ...
... Begründung: Der Beklagte hat die Klägerin am 20.5. 2003 beauftragt, sein Dach neu zu decken. Beweis: Vorlage des schriftlichen Auftrags. Die Klägerin führte die Arbeiten fachgerecht durch und stellte dem Beklagten hierfür am 1. 6. 2003 einen Betrag in Höhe von ...
... (2) Alternativen Beweissicherungsantrag. Begründung: Der Antragsteller beabsichtigt, die Antragsgegnerin auf Rückzahlung des Werklohns für Dachdeckarbeiten in Höhe v on 13.000,- € in Anspruch zu nehmen. Der Antragsteller zahlte der Antragsgegnerin für Dachdeckarbeiten an seinem Haus 13.000,- €. Die Arbeiten sind mangelhaft, das Dach ist an insgesamt 32 Stellen undicht. Die Antragsgegnerin bestreitet das Vorliegen der Mängel. Glaubhaftmachung: Anliegende eidesstattliche Versicherung. Es ist zu erwarten, dass sie nach deren gerichtlicher Feststellung ihrer Nacherfüllungspflicht nachkommt. ...
... 15.5.04 Er ist damit von seiner Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises frei geworden. Einer Entscheidung durch den Einzelrichter stehen G ründe nicht entgegen. Klassische Aufgabe im Examen ist auch die Verfertigung einer Klageerwiderung für den Beklagten. Formal gelten für den Schriftsatz keine besonderen prozessualen Anforderungen. Inhaltlich hat der Beklagte ...
... Die praktische Aufgabe eines Rechtsanwalts kann auch im Entwurf einer rechtsgeschäftlichen Regelung (Testament, Vertrag) bestehen (sog. kautelarjuristische Aufgabenstellungen). Die Darstellung des Vorschlags erfolgt häufig in Form eines Vermerks oder eines Mandantenschreibens. Inhaltlich ergeben sich Besonderheiten daraus, dass es hier ...