Einkommensteuer Teil XII:Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Sonstige Einkünfte von Dr. Thomas Eisgruber

video locked

Über den Vortrag

Dieser Teil der Einkommensteuer gibt einen Überblick über die vermögensverwaltenden Einkünfte und behandelt insbesondere die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und die Sonstigen Einkünfte in diesem Bereich.

Der Vortrag „Einkommensteuer Teil XII:Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Sonstige Einkünfte“ von Dr. Thomas Eisgruber ist Bestandteil des Kurses „Archiv-Einkommensteuer“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Überblick
  • Vermietung und Verpachtung
  • Bauleistungen des Mieters
  • Werbungskosten bei VuV
  • Sonstige Einkünfte/wiederkehrende Bezüge

Dozent des Vortrages Einkommensteuer Teil XII:Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Sonstige Einkünfte

Dr. Thomas Eisgruber

Dr. Thomas Eisgruber

Dr. Thomas Eisgruber, Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, bereitet seit 20 Jahren Rechtsreferendare auf die steuerrechtliche Klausur des 2. Staatsexamens vor.

Neben Vorträgen auf allen bedeutenden steuerrechtlichen Tagungen in Deutschland beteiligt er sich auch durch Aufsätze wissenschaftlich an der aktuellen steuerrechtlichen Diskussion.

Er kommentiert im Kirchhof Kompaktkommentar zum EStG und die verdeckte Gewinnausschüttung im Großkommentar Herrmann/Heuer/Raupach.


Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0


Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... unbeweglichem Vermögen beweglichem Vermögen ...

  • ... 1 Nr. 7 § 21 Abs. 1 Nr. 1 § 21 Abs. 1 Nr. 3 § 22 Nr. 1 § 22 Nr. 3 stille Beteiligung Kapitalgesellschaft eigentumsfähig (Urheberrechte, Patente, usw.) forderungsähnlich (Leibrenten, usw.) Personengesellschaft ...

  • ... Nr. 3 § 21 (1) 1 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind 1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z.B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht); 2. Einkünfte aus Vermietung ...

  • ... § 21 Abs. 1 Nr. 1 § 21 Abs. 1 Nr. 3 Nebenkosten: kein durchlaufender Posten Problemkreis: Auch ...

  • ... innerhalb der Mietzeit oder; Entschädigung nach Ablauf des Mietverhältnisses Mieter = wirtschaftlicher Eigentümer des Mietereinbaus Beteiligung an ...

  • ... Vermietung und Verpachtung § 21 Abs. ...

  • ... 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG), trotz nicht steuerbarer Wertsteigerung der Immobilie, Zuordnung der Fremd- und Eigenmittel bei gemischtgenutzten Gebäuden (privat vermietet) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Werbungskosten ...

  • ... insgesamt sofort abziehbare Wk (§ 11 Abs. 2 Satz 4 EStG) (bis 5 % der Darlehenssumme in jedem Fall marktüblich = kein § 42 AO) ...

  • ... 1 § 21 Abs. 1 Nr. 3, In vollem Umfang Wk (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG), trotz nicht steuerbarer Wertsteigerung der Immobilie; Zuordnung der Fremd- und ...

  • ... für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten). 2 Zu diesen Aufwendungen gehören nicht die Aufwendungen für Erweiterungen im Sinne des §!255 Absatz 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie Aufwendungen ...

  • ... ersten drei Jahre nach Anschaffung nur dann zu prüfen, ...

  • ... Abs. 1 Nr. 1 § 21 Abs. 1 Nr. 3 Erwerb mit Abbruchabsicht laufender Aufwand, ...

  • ... ohne Kochgelegenheit reichen nicht; Arbeitszimmer an sich kein Wohnzweck Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ...

  • ... in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen im Sinne des Satzes 1 erzielt hat oder erzielt; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend. 5 Verluste aus Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 3 in der bis zum 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung können abweichend von Satz 3 auch mit Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden. 6 Sie mindern abweichend von Satz 4 nach Maßgabe des § 10d auch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus § 20 Absatz 1 ...

  • ... 1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; 2 Werden die Bezüge ...

  • ... 10 (1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen 1 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt, bis zu 13.805 Euro im Kalenderjahr. 2 Der Höchstbetrag nach Satz 1 erhöht sich um den Betrag der im jeweiligen Veranlagungszeitraum nach Absatz 1 Nummer 3 für die Absicherung des geschiedenen oder dauernd getrennt ...