Erpresserischer Menschenraub (§ 239a I Var. 1 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Erpresserischer Menschenraub (§ 239a I Var. 1 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen die Freiheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Erpresserischer Menschenraub, § 239a I Var. 1 StGB
  • Doppelte Angriffsrichtung des Tatbestands
  • Das Nötigungsopfer
  • Die Einschränkung
  • Fallbeispiel: Schnelles Geld
  • Falllösung: Schnelles Geld

Quiz zum Vortrag

  1. Vermögen und Freiheit des zu Erpressenden
  2. Freiheit und psycho-physische Integrität des Entführten
  3. Körperliche Integrität
  4. Sexuelle Selbstbestimmung
  1. Entführungs-/Sich-Bemächtigungstatbestand
  2. Ausnutzungstatbestand
  3. Aussetzungstatbestand
  4. Erpressungstatbestand
  1. beabsichtigte Drohung
  2. beabsichtige Vermögensschädigung
  3. beabsichtigte rechtswidrige Bereicherung
  4. beabsichtigte Zueignung
  1. Entführen
  2. Sich bemächtigen
  3. als Geisel nehmen
  4. Verschleppen

Dozent des Vortrages Erpresserischer Menschenraub (§ 239a I Var. 1 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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