Der Vortrag „Die Erfüllung (§§ 362 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Arten von Schuldverhältnissen unterscheidet man terminologisch im Schuldrecht AT?
Wodurch erlischt ein Schuldverhältnis im weiteren Sinne?
Welche Folge tritt beim Erlöschen des Schuldverhältnisses als ganzes ein? (je nach Erlöschensgrund)
Welche Voraussetzungen sind für ein wirksames Bewirken i.S.d. Erfüllung erforderlich?
An welcher Stelle ist die Frage, ob eine Stück- oder Gattungsschuld vereinbart worden ist, zu beantworten?
An welcher Stelle ist die Frage, ob eine Hol- oder Bringschuld vereinbart worden ist, zu beantworten?
An welcher Stelle ist zu beantworten, ob an einem Minderjährigen mit erfüllender Wirkung geleistet werden kann?
Nach welchen Theorien bedarf es zur Erfüllung eines subjektiven Tatbestandes?
Was meint das Erfordernis der persönlichen Leistungserbringung?
Womit deckt sich der Begriff der Empfangszuständigkeit?
Wann kann eine Leistung an einen Dritten erfüllend wirken?
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