Der Vortrag „Haftung für fremdes Verschulden (§ 278 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche sind die wichtigsten Normen, wenn es um die Haftung für fremdes Verschulden geht?
Welche der folgenden Aussagen sind korrekt?
Was muss bei einem Erfüllungsgehilfen im Gegensatz zum Verrichtungsgehilfen vorliegen?
Wo liegt beim Erfüllungsgehilfen für die Haftung der Ansatzpunkt für das Verschulden und wo beim Verrichtungsgehilfen?
Wie definiert man den Erfüllungsgehilfen?
An welchem Prüfungspunkt wird § 278 BGB geprüft bei einem etwaigen Anspruch aus §§ 280 I, 278 BGB?
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