Der Vortrag „Bedeutung und Systematik des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Als Mietgegenstand taugen ...
Die Eigentümerstellung des Vermieters hinsichtlich der Mietsache ist ...
Gegenstand des Mietvertrages ist ...
Entgeltlichkeit bedeutet, dass eine Gegenleistung ...
Ein Mietvertrag ist bei Vorliegen folgender Merkmale gegeben: ...
Grundstücks- und Raummietverhältnisse sind gesetzlich besonders geregelt weil ...
Der momentane Trend der Gesetzgebung im Mietrecht tendiert ...
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet die Diskriminierung beim Zugang zu Wohnraum (§§ 1, 2 I Nr. 8, 19 II AGG). In der Rechtsfolge bewirkt die Regelung, dass ...
Der Abschluss eines Mietvertrages ist ...
Ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis bei Raummietverträgen hat zur Folge, dass ...
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