Der Vortrag „Mangelbegriff und Minderung (§ 536 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Ein Mangel der Mietsache setzt nicht voraus, dass ...
Ein Rechtsamangel an der Mietsache nach § 536 III setzt voraus, dass ...
Der Mangelbegriff im Mietrecht ...
Ein Minderungsrecht besteht nur dann, wenn ...
Die Pflicht des Vermieters aus § 535 I, den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache während des Mietverhältnisses zu erhalten (Instandhaltungspflicht), hat zu Folge, dass ...
Im Mietrecht ist der Ausschluss der Mängelhaftung ...
Der Ausschluss der Mängelhaftung wegen Kenntnis des Mangels betrifft ...
Das Recht auf Minderung des Mietpreises besteht ...
Eine unverzügliche Mangelanzeige durch den Mieter gemäß § 536 c ist notwendig, um ...
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