Der Vortrag „Unmittelbare und mittelbare Täterschaft (§ 25 I StGB)“ von Dr. jur. Dennis Federico Otte ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was beutet unmittelbare Täterschaft?
Was ist nach der Tatherrschaftslehre Voraussetzung der mittelbaren Täterschaft?
Kann man einen Tatmittler i.S.d. § 25 I 2. Alt. StGB durch Hervorrufen eines vermeidbaren Verbotsirrtums kontrollieren?
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