Der Vortrag „Nachtragsanklage (§ 266 StPO), richterlicher Hinweis (§ 265 StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
X ist wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB angeklagt. Er soll mit einer BAK von 1,4 Promille gegen ein Verkehrsschild gefahren sein, einen Schaden von 1500 Euro verursacht haben, und dann weggefahren sein. Richter R merkt erst in der Hauptverhandlung, dass das Wegfahren ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB darstellt. Was muss R tun?
Welche Aussage(n) zur Nachtragsanklage nach § 266 StPO trefffen zu?
Welche Rechte hat der Angeklagte im Falle einer Nachtragsanklage?
5 Sterne |
|
5 |
4 Sterne |
|
0 |
3 Sterne |
|
0 |
2 Sterne |
|
0 |
1 Stern |
|
0 |