Der Vortrag „Objektiver Tatbestand: Die Lehre von der Objektiven Zurechnung mit ihren Problemfällen“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche beiden Prüfungspunkte sind bei Erfolgsdelikten zu prüfen?
Wann ist der tatbestandliche Erfolg dem Täter nach h.M. objektiv zuzurechnen? Kreuzen Sie zutreffendes an.
Wann hat der Täter keine rechtlich relevante Gefahr geschaffen?
Wann hat sich die vom Täter geschaffene Gefahr nicht im konkreten Taterfolg realisiert?
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