Der Vortrag „Grundstrukturen verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was kennzeichnet die Wiederaufnahmeklage gem. § 153 VwGO?
Was kennzeichnet den Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO?
Welche Klageart ist statthaft, wenn der Kläger die Verurteilung einer Behörde zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes begehrt?
Bei welchen der folgenden Rechtsbehelfe handelt es sich um formlose Rechtsbehelfe?
Was kennzeichnet unter anderem formlose Rechtsbehelfe?
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