Der Vortrag „Examensfall“ von Dr. Arnd Stiel ist Bestandteil des Kurses „Rhetorik für angehende Jurist*innen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was sollten Sie vor und in der mündlichen Prüfung tun?
Wie gehen Sie bei der Erarbeitung der Lösung für die mündliche Prüfung vor?
Welche Aussagen sind zutreffend?
Was ist Anliegergebrauch?
Wie können Straßen rechtlich geplant werden?
Welche Rechtswirkung hat die Widmung?
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... ein Motivationsloch. Die Anstrengungen der letzten Monate machen sich bemerkbar. Gönnen Sie sich hier eine Pause und eine mentale Auszeit ...
... beim Vorgespräch mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission ist ALLES wichtig: Körpersprache, Selbstvertrauen und Sprache. –Erläutern Sie bitte genau Ihre beruflichen Vorstellungen und Pläne ...
... Seine Mitglieder haben wiederholt in der Fußgängerzone der Stadt hölzerne Gestelle von 1 m Höhe x 80 cm Breite aufgestellt, auf denen Plakate mit dem Inhalt geklebt werden: "Der Weg zum besseren Leben" ...
... Bei 10 Minuten Vortragszeit und der notwendigen Definitionen u.a. von Art. 4 GG und Art. 6 GG ein ambitioniertes Ziel ...
... Sie überlegen während der Planung auch: Nach welchen Regelwerken wird eigentlich eine Straße gebaut? (Zu klären sind also: Verantwortung für die Bauausführung, ...
... Nach der Finanzplanung kommt es zur Bedarfsplanung (u.a. Aufnahme in den Bedarfsplan – Gesetz – und Ausweisung im Ausbauplan, dann Raumordnungsplanung und UVP-Prüfung ...
... Was beinhaltet das eigentliche Straßenrecht? •„Eröffnung“ einer Straße ...
... Widmung ist die verbindliche Erklärung, dass eine Straße, ein Weg oder ein Platz einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen und deshalb öffentlich-rechtlichen Vorschriften ...
... Nein, die sog. „Indienststellung“, also die tatsächliche Freigabe für den Verkehr ist ein sog. Realakt, welcher der Widmung vorausgehen kann ...
... die sonstigen Voraussetzungen der Widmung (Eigentum des Baulastträgers oder Zustimmung des Eigentümers) lagen vor. ...
... Überlagerung des Privateigentums •Einstufung der Straße und damit Bestimmung des Baulastträgers •(Evtl.) Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht •„Modifiziertes Privateigentum“ – Was is‘n das? ...
... Gestattung einer Nutzung etwa für die Verlegung von Leitungen und Grunddienstbarkeiten ...
... Wege für Radfahrer und Fußgänger (barrierefrei) •Gewährleistung von Zufahrt und Zugang zum Grundstück ...
... umfasst: •den Transport = Ortsveränderung von Personen oder Sachen •den sog. kommunikativen Verkehr, d.h. das längere Verweilen und den gemeinsamen Aufenthalt mit anderen aus ...
... durch folgende Elemente gekennzeichnet: •„Jedermann“-Recht, allerdings kann Aufrechterhaltung nicht beansprucht werden ...
... mit Examensrelevanz: •Werbung an (dauer-)parkenden PKW (o.k, da ruhender Verkehr, jedoch nicht, wenn die Straße zum alleinigen oder überwiegenden Zweck der Werbung genutzt wird) •„Pingeln“ ...
... Grundrechten ist ein angemessener Raum zu sichern ...
... „gesteigerte Gemeingebrauch“ ist mit dem Grundeigentum verbunden und reicht örtlich soweit, wie der Grundeigentümer auf das Vorhandensein einer Straße angewiesen ist, um auf sein Grundstück zu kommen ...
... „Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung.“ •Einzelne Sondernutzungen ...
... „Lovemobils“ (Hergabe für Hingabe), Grillwalker (brauchen Sondernutzungserlaubnis) oder die nervenden Visitenkarten-Werbung von Kfz-Aufkäufern (hierzu: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.07.2010 – IV-4 RBs 25/10), Wertstoffsammlungen (Sondernutzung erforderlich), ...