Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen die Rechtspflege“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Falsche Verdächtigung
  • Die einzelnen Tatbestandsmerkmale
  • Fallbeispiel: Trunkenheitsfahrt
  • Fallbeispiellösung: Trunkenheitsfahrt

Quiz zum Vortrag

  1. Geschützt wird die Funktionsfähigkeit der innerstaatlichen Rechtspflege vor Beeinträchtigungen dadurch, dass Behörden durch falsche Verdächtigungen zu nutzlosen Ermittlungs- oder sonstigen Maßnahmen veranlasst werden
  2. Geschützt wird der einzelne Bürger davor, das Opfer ungerechtfertigter staatlicher Maßnahmen zu werden
  3. Geschützt wird die Funktionsfähigkeit der außerstaatlichen Rechtspflege vor Beeinträchtigungen dadurch, dass Behörden durch falsche Verdächtigungen zu nutzlosen Ermittlungs- oder sonstigen Maßnahmen veranlasst werden
  4. Geschützt wird die Ehre
  1. Die Tat kann gegenüber einer Behörde begangen werden.
  2. Die Tat kann gegenüber einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger begangen werden.
  3. Die Tat kann öffentlich begangen werden.
  4. Die Tat kann gegenüber einem Referendar begangen werden.
  1. Nachteilszufügungsabsicht
  2. Verdächtigen
  3. Objektive Unrichtigkeit
  4. Wider besseres Wissen
  1. Das stumme Unterschieben von Beweismitteln
  2. Das kommunikative Unterschieben von Beweismitteln
  3. Jegliches Unterschieben von Beweismitteln auf irgendeine Art und Weise
  4. Das "isolieren", also das Verschwindenlassen von Beweismitteln
  1. Individualguttheorie
  2. Rechtspflegetheorie
  3. Gemischte Individualguts- und Rechtspflegetheorie
  4. Staatsschutztheorie

Dozent des Vortrages Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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