Der Vortrag „Folgen von Verfahrenshindernissen bzw. fehlenden Prozessvoraussetzungen in Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was passiert, wenn ein endgültiges Verfahrenshindernis im Ermittlungsverfahren auftritt?
Wie wird das Verfahren eingestellt, wenn ein endgültiges Prozesshindernis während der Hauptverhandlung festgestellt wird?
Ist es möglich, einen fehlenden Eröffnungsbeschluss in der Hauptverhandlung nachzuholen?
Nach welcher Norm kann das Verfahren im Hauptverfahren bei einem vorübergehenden Verfahrenshindernis unterbrochen werden?
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